Insolvente Beate Uhse AG erhält Massedarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro

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Am 15. Dezember 2017 stellte der deutsche Erotikartikelhändler Beate Uhse AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unter Anordnung der Eigenverwaltung beim Amtsgericht Flensburg. Das Amtsgericht Flensburg bestellte Herrn Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Sachwalter.

Inzwischen soll das Unternehmen ein Darlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro vom Finanzinvestor Prime Capital erhalten haben, um den Geschäftsbetrieb vorerst weiterführen zu können. Mit der Aufnahme des Massedarlehens sollen auch die ersten Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, sodass der vorläufige Sachwalter und der Gläubigerausschuss nach Aussagen des Unternehmens dem Kredit zugestimmt haben.

Dem Unternehmen bleiben im Zuge der Sanierung letztlich nur zwei Möglichkeiten: Zum einen die Fortführung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens mit nachfolgender Komplett-Sanierung oder zum anderen der Verkauf des Unternehmens.

Funktionsweise eines Massedarlehens

Massedarlehen werden an zahlungsunfähige Unternehmen ausgezahlt, um den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Der Kreditgeber eines Massekredits wird im Ernstfall vorrangig bedient. Damit hat der Kreditgeber in der Regel als erster Zugriff auf die Insolvenzmasse und demnach auch eine höhere Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung seiner Forderung. Kann die Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht ganz erfüllt werden, so könnte der Insolvenzverwalter haften, der die Rechtshandlung vorgenommen hat, nach § 61 InsO.

Das Unternehmen hat trotz seiner Bekanntheit seit einigen Jahren mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Die Beate Uhse AG hat rückläufige Umsätze verbuchen und anhaltende Verluste bewältigen müssen. Geplant waren eine Konzernsanierung und umfassende Restrukturierungsmaßnahmen der Unternehmensanleihe. Bei einem Zinskupon von 7,75 Prozent und einer Laufzeit von vier Jahren haben zahlreiche Anleger 30 Mio. Euro in die Unternehmensanleihe von 2015 investiert (WKN: A12T1W). Die Umschuldung ihrer Verbindlichkeiten in Höhe von 30 Mio. Euro sei missglückt, da keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit hat sich der Vorstand der Gesellschaft für eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entschieden.

Erst Mitte dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Erotikhandelsunternehmen Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro angedroht, da gegen Berichtspflichten verstoßen wurde. Das Unternehmen hat mehrfach die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben und sowohl die Umsatz- als auch die Gewinnprognosen nach unten korrigieren müssen.

Möglichkeiten für Betroffene

Trotz der Hoffnung durch das gewährte Massedarlehen könnte im schlimmsten Fall die geplante Sanierung scheitern, sodass betroffene Anleger zeitnah reagieren und anwaltlichen Rat einholen sollten, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. So könnte je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder eines fehlerhaften Emissionsprospekts Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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