Insolvenz der Derivest GmbH

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Die Derivest GmbH, vormals als FS Capital-Invest GmbH bezeichnet, wurde im Handelsregister beim

Amtsgericht Hof zur Nummer HRB 4931 mit Adresse Thölauer Str. 13, D-95615 Marktredwitz

geführt.

Zur Geschäftstätigkeit der Derivest GmbH sollten Geschäfte mit Vermögensanlagen und Beteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und sonstiger Organtätigkeiten bei anderen Gesellschaften etc. zählen.

Das Amtsgericht Hof hat am 07.11.2019 zum Aktenzeichen IN 245/19 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Derivest GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Gläubiger sollen ihre Forderungen bis zum 27.12.2019 zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden.

Zahlreiche Anleger haben in die Derivest GmbH in Form eines sogenannten Nachrangdarlehens investiert.

Die Vermittler bzw. Berater gaben unter anderem an, es handele sich um eine sichere Anlage, bei der das Kapital infolge der bestehenden Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft erhalten bleiben würde, wie auch mit Gewinnen am Ende der Vertragslaufzeit in nicht unerheblichem Maße gerechnet werden könne.

Teilweise wurde den Anlegern bzw. Darlehensgebern das Darlehen sogar als Altersvorsorge angetragen, weshalb die Geldgeber unter anderem die Wiederanlage der vermeintlich fließenden Zinsen im Zeichnungsschein angekreuzt haben.

Tatsächlich bedeutet ein Nachrangdarlehen, dass für den Fall der Insolvenz der Gesellschaft der einzelne Anleger hinter allen anderen Forderungen im Rang zurücktritt.

Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist damit letztlich auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals gegeben.

Der Anleger erhält nämlich im Falle der Insolvenz als Kreditgeber erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger, die vorrangig sind, Rückzahlungen aus seinem investierten Vermögen und nur dann, wenn überhaupt noch Vermögen zur Verteilung besteht.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Forderung im Insolvenzfall erst dann bedient wird, wenn sämtliche anderen Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden, die im Rang vor denjenigen stehen, die das Nachrangdarlehen abgeschlossen haben.

Wenn folglich die Vermögenswerte der GmbH nicht ausreichen, um die Forderung von Kreditgebern zu bedienen, muss der einzelne Anleger damit rechnen, dass die investierte Summe verloren ist und er in dieser Höhe einen Schaden erlitten hat.

Nachdem die Ansprüche beim Insolvenzverwalter zwar zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, infolge des Nachrangs allerdings nicht mit einer Auszahlung zu rechnen ist, sollten sich die Anleger anwaltlicher Hilfe bedienen.

Es können alternativ Schadensersatzansprüche gegen die Berater geltend gemacht werden, sofern diese nicht ordnungsgemäß über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt haben sowie darüber, dass im Falle der Insolvenz der Anleger sich in diesem Fall auf dem letzten Rang befindet und faktisch mit keinerlei Rückzahlungen rechnen kann.



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