Vienna-Life Lebensversicherung AG mit Zusage von 105%iger Kapitalgarantie

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Die Vienna-Life Lebensversicherung AG ließ über ihre Vermittler Versicherungen verkaufen, die bestimmten Fonds zugeordnet wurden, z. B. dem Portfolio MPC Auventas Hedge Fund etc.

In zahlreichen Unterlagen, die den Kunden übergeben worden sind, wurde der 100-prozentige Kapitalerhalt versprochen sowie ein Gewinn in Aussicht gestellt. Es existieren Aussagen von Vermittlern, die angeben, entsprechend geschult worden zu sein, den Anlegern gegenüber eine solche Garantie auf 100%ige Auszahlung abzugeben. Des Weiteren wurden auch schriftlich fixierte Zusagen durch die Vienna Life AG selbst zur Kapitalgarantie gemacht.

Tatsächlich erfolgt aber eine Auszahlung lediglich nach dem jeweiligen Wert des Portfolios. Teilweise erlitten die Anleger auch einen Verlust, da der Auszahlungsbetrag deutlich unter den Einzahlungen lag.

In einigen Verträgen der Vienna Life AG wurde den Anlegern sogar versprochen, dass sie eine 105%ige Kapitalgarantie erhalten würden, sodass am Ende der Laufzeit der Verträge im mindesten 105 % der investierten Summe ausbezahlt werden würden.

Falls ein Vermittler ebenfalls seitens der Vienna Life unzutreffend geschult wurde, was wir in Erfahrung gebracht haben nach Rücksprache mit einigen Beratern, die eine Anlage an der Vienna Life verkauft haben, stünden diese als Zeugen zur Verfügung.

Des Weiteren erhöhen sich die Erfolgsaussichten auf eine Inanspruchnahme der Vienna Life AG auf Zahlung der versprochenen 105 % der investierten Summe, wenn schriftliche Unterlagen vorliegen, aus denen sprechende Erklärungen hervorgehen.

Für den Fall, dass schriftliche Unterlagen der Vienna Life AG vorliegen bzw. Erklärungen des Beraters, dass bestimmte Auszahlungsbetrag garantiert wurde, unternommen worden sind, können gegenüber der Vienna Life AG Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

In Betracht kommen möglicherweise auch vertragliche Anspruchsgrundlagen, die allerdings individuell rechtlich zunächst überprüft werden müssen, je nach Einzelfall und je nach Inhalt der den Anlegern übergebenen Unterlagen, unter anderem Emissionsprospekte, Berechnungsbeispiele, Bestätigungsschreiben und sonstige Erklärungen.

Inhalt einer Forderung gegenüber der Vienna Life AG kann somit sein, dass der Betrag, der versprochen worden ist, eingefordert wird, zumindest aber die vollständig investierte Summe der einzelnen Anleger in das jeweilige Portfolio der Vienna Life AG als Rückzahlung geltend gemacht wird.


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