Insolvenzantragspflicht: Wann sind Geschäftsführer verpflichtet zu handeln?

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Angesichts steigender Insolvenzverfahren ist es entscheidend für Geschäftsführer zu wissen, wann sie verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Als erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht erkläre ich, wie Sie Ihr Unternehmen sanieren und Haftungsansprüche vermeiden können.

Ein Insolvenzantrag muss in Deutschland gestellt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gemäß der Insolvenzordnung (InsO) vorliegt

Für Geschäftsführer ist es essentiell, die Insolvenzantragspflicht zu verstehen, um zivil- und strafrechtliche Haftungen zu vermeiden. Dies ist besonders relevant in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit

Ich bringe meine Expertise ein, um Geschäftsführern praktische Schritte aufzuzeigen, wie sie mit der komplexen Situation einer drohenden Insolvenz umgehen können.

Es ist ratsam, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise für das Unternehmen zu bestimmen und rechtliche Konsequenzen abzuwenden.

Wichtige Begriffe, die jeder CEO kennen muss:

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzgründe:Ein Insolvenzantrag ist erforderlich, wenn Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt. Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens seine Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.  

Antragsfristen:Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Geschäftsführer spätestens innerhalb von drei Wochen und bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen handeln. 

Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, um Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

  Wer muss den Antrag stellen?

Die Insolvenzantragspflicht betrifft alle Personen, die die juristische Person im Rechtsverkehr vertreten, typischerweise die Geschäftsführung einer GmbH oder UG. Dies gilt unabhängig von einer internen Geschäftsaufteilung . 

Haftungsrisiken bei Nichteinhaltung

Versäumt es die Geschäftsführung, fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen, drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, sich rechtzeitig beraten zu lassen

Fazit:
Für Geschäftsführer ist es unerlässlich, die Anzeichen einer drohenden Insolvenz frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln, um das Unternehmen zu schützen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Eine fachkundige Beratung kann in solchen Situationen von unschätzbarem Wert sein.


Foto(s): Christian Schulze

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