Insolvenzverfahren - Fragen & Antworten (Teil 2) - außergerichtliche Schuldenbereinigung

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Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch ist, wie gesagt, für Verbraucher verpflichtend. Diesen darf man auch nicht selbst durchführen, sondern benötigt eine sog. anerkannte Stelle wie eine Schuldnerberatung, einen Sozialdienst oder einen Rechtsanwalt. Alle bekannten Gläubiger (also diejenigen denen man Geld schuldet) werden von der anerkannten Stelle angeschrieben und es wird ein Vorschlag zur Regulierung der Schulden unterbreitet. Menschen, die überhaupt kein pfändbares Einkommen haben, müssen gleichwohl einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch unternehmen. Meist wird dabei ein sog. „flexibler Nullplan“ angeboten. D.h. wenn man in Zukunft doch zu Geld kommt, dann werden Beträge an die Gläubiger abgeführt. Der Inhalt der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist meist nicht viel anders als die Wirkung eines richtigen Insolvenzverfahrens. Es fehlt nur der Insolvenzverwalter und das Gericht. I.d.R. bietet die anerkannte Stelle für den Schuldner an, dass das monatlich pfändbare Einkommen bei einem Treuhänder gesammelt wird oder monatlich direkt an die Gläubiger verteilt wird und, dass nach drei Jahren die Gläubiger auf Ihre Forderungen verzichten. Der Vorteil für die Gläubiger ist hierbei, dass die außergerichtliche Regelung um einige tausend Euro billiger ist als die Insolvenz. Wenn nur eine kleine Anzahl an Gläubigern nicht zustimmt, dann kann man den Vorschlag von dem zuständigen Insolvenzgericht gegen den Willen dieser Gläubiger bestätigen lassen. Wenn jedoch die Mehrzahl der Gläubiger nicht zustimmt, denn ist der Plan gescheitert und die anerkannte Stelle muss dieses Scheitern schriftlich im Insolvenzantrag bestätigen, da erst dann formell ein gerichtlicher Insolvenzantrag gestellt werden kann.

Das klingt alles sehr kompliziert - ist es auch - deswegen muss man sich ja auch von einer anerkannten Stelle / Anwalt betreuen lassen. Hierbei ist die Frage der Kosten ganz entscheidend. Die anerkannten Stellen wie Schuldnerberatungen, Sozialdienste, etc. sind in der Regel für die Schuldner kostenlos. Je nach Gemeinde aber auch sehr überlastet, so dass die Beratung dort in der Regel mehrere Monate bis zu einem oder zwei Jahren dauern kann.  Anwälte sind in der Regel schneller, aber auch kostspielig. Man sollte daher nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten und dem sog. Vollstreckungsdruck entscheiden. Wenn der Gerichtsvollzieher jede Woche vor der Tür steht, kann ein Jahr Wartezeit bei der Schuldnerberatung verdammt lang und unangenehm werden.

Foto(s): Thorsten Klepper

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