Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creative Treuhand GmbH

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München, den 05. September 2011: Wie der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Beck in dem Verfahren über das Vermögen der Creative Treuhand GmbH berichtet, wird es für die Gläubiger zwar nicht zu einem Totalverlust kommen. Auch ist die zu erwartende Quote in Höhe von circa 60 % im bundesdeutschen Durchschnitt überdurchschnittlich. Gleichwohl bedeutet dies, dass die geschädigten Anleger der Creative Treuhand GmbH Verluste von bis zu 40 % in Kauf nehmen müssen.

Die Creative Treuhand GmbH hatte in der Vergangenheit mit einem dubiosen Anlagemodell geworben. Danach sollten die Anleger eine Stiftung gründen. Diese Stiftung sollte dann das Stiftungskapital - hierbei handelte es sich um das Kapital der Anleger - gewinnbringend anlegen und hierbei Renditen für die Anleger in Höhe von bis zu 2,3 % pro Monat erwirtschaften.

Mit diesem Renditeversprechen gelang es der Geschäftsführerin der Creative Treuhand GmbH, von 20 Anlegern Stiftungsgelder in Höhe von 2,7 Millionen Euro einzuwerben und diese Gelder in die Schweiz zu verschieben. In diesem Zusammenhang musste sich die Geschäftsführerin der Creative Treuhand GmbH wegen des Vorwurfs des Betruges vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Für die betroffenen Anleger gibt es nun mehrere Ansatzpunkte, um den von ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können die geschädigten Anleger, sofern nicht bereits geschehen, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Creative Treuhand GmbH zur Tabelle anmelden.

Zum anderen sind Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger gegen die Hintermänner der Creative Treuhand GmbH sowie gegen die Anlagevermittler denkbar. CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

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