Interessengemeinschaft Solar Millennium – Schuldverschreibung komplexes „Produkt“

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Die Anleger von der Solar Millennium AG erhielten die Zusage, es seien gute Zinserträge zu erwarten und es handle sich um eine sichere Anlage. Die Anlage wurde als risikolos mit nachhaltigen Wertschöpfungsperspektiven beschrieben. Risiken wurden bagatellisiert. Als bei Anlegern erste Zweifel an der Sicherheit der Anlage aufkamen, wurden sie auf Nachfrage von Solar Millennium-Mitarbeitern am Telefon beschwichtigt. Gegenüber einigen wurden auf ausdrückliche Nachfrage nur vorrübergehende Schwierigkeiten eingeräumt.

Zahlreiche Anleger wurden von Solar Millennium aktiv für weitere Investitionen geworben, nachdem sie bereits Geld investiert hatten. Dabei erweckte bei vielen Anlegern die vorherige pünktliche Zinszahlung den Irrtum, man könne sich auf die Sicherheit der bestehenden Anlage sowie neuer Investitionen verlassen und es handle sich bei Solar Millennium um ein gesundes Unternehmen auf stabiler Basis.

Schuldverschreibungen selber können einfache Forderungen sein, aber auch komplexe Derivate. Das begründet umfassende Verhaltenspflichten des Anbieters in Bezug auf die Geeignetheit für den privaten Anleger nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Bei den Schuldverschreibungen ist eine Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital durch Beschluss möglich. Dadurch kann eine Forderung überraschend in einen geringwertigen Dividendenanspruch umgewandelt werden. Bei den Anleihen nach 2009 handelt es sich deshalb um komplex strukturierte „Produkte". Die Schuldverschreibungen von Solar Millennium AG beinhalteten durch die Möglichkeit der Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital die Verlustrisiken eines swapbasierten Konzepts. Bei komplex strukturierten Produkten muss dem Kunden in verständlicher und nicht verharmlosender Weise insbesondere klar vor Augen geführt werden, dass das Verlustrisiko nicht nur ein theoretisches ist, sondern abhängig von der Entwicklung real sein kann, BGH, Wertpapiermitteilungen 2011, 682. Die Unterlassung dieser Aufklärung begründet neben anderen Gründen Schadensersatzansprüche gegen alle Verantwortlichen.

Zahlreiche Geschädigte haben sich der Interessengemeinschaft Solar Millennium AG angeschlossen. Wegen der Zahlstelle in Bremen für die Schuldverschreibungen liegt der Gerichtsstand nach § 36 ZPO (Verfahrensverbindung) bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in Bremen.

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, 0421/321121 oder Fax: 0421/18944.


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