Falsche Intraokular-Linse eingesetzt: 4.000 Euro Schmerzensgeld

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Mit Vergleich vom 23.05.2019 hat sich eine Augenärztin verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.

Die 1961 geborene Angestellte litt an einem Grauen Star des rechten Auges (Trübung der Augenlinse, die zu einer zunehmend verschwommenen Sicht führt). Die Augenärztin ermittelte die Werte für eine Intraokular-Linse und übermittelte die Werte an den Linsenhersteller. Nachdem mehrere Linsen für Patienten durch den Hersteller geliefert wurden, setzte die Ärztin der Mandantin – nach Entfernung der natürlichen Linse im Rahmen einer ersten Operation – eine künstliche Linse ein. Die Mandantin konnte danach mit dem rechten Auge kaum etwas sehen, das Auge tränte stark und schmerzte. Sie konnte sich über Tage nur im abgedunkelten Raum aufhalten.

Bei einer Nachuntersuchung stellte sich heraus, dass die Ärztin eine falsche Linse in das rechte Auge eingesetzt hatte. Diese Linse musste in einer weiteren Operation einen Monat später entfernt und eine neue Linse mit der richtigen Sehstärke eingesetzt werden. Der Eingriff war äußerst schmerzhaft, weil die falsche Linse bereits eingewachsen war. Nach der Revisionsoperation litt die Mandantin Tage unter Schmerzen und konnte lange nicht richtig auf dem rechten Auge sehen.

Ich hatte der Augenärztin mit einem Sachverständigengutachten vorgeworfen, durch ein grobes Organisationsverschulden eine falsche künstliche Linse in das rechte Auge eingesetzt zu haben. Bei ordnungsgemäßer Planung und Vorbereitung der Operation hätte ihr auffallen müssen, dass sie der Patientin eine falsche Linse ausgesucht hatte. Der Hersteller der Intraokular-Linse habe sie sogar noch durch ein Telefax darauf hingewiesen, dass die Sehstärke der Linse zuvor falsch berechnet worden sei.

Die Ärztin habe sich jedoch trotz des vorliegenden Telefaxes an der falschen Berechnung orientiert und der Patientin eine Intraokular-Linse mit nicht passender Schärfe grob fehlerhaft implantiert. Bei Durchsicht der Patientenakte hätte ihr dieser Fehler vor der OP auffallen müssen.

Zur außergerichtlichen Abgeltung der Ansprüche der Mandantin hat die Haftpflichtversicherung der Augenärztin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro gezahlt. Zudem verzichtete die Ärztin auf die Kosten für die später eingesetzte Linse mit der korrekten Sehstärke in Höhe von rund 750 Euro.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht



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