Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel in der EU

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Grundsätzlich können Lebensmittel ohne vorherige Zulassung in der EU in Verkehr gebracht werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich um neuartige Lebensmittel, sog. Novel Food, handelt. Neuartige Lebensmittel müssen einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Geregelt ist das in der Novel-Food-VO (Verordnung (EU) 2015/2283).

Zugelassene neuartige Lebensmittel sind in der Unionsliste aufgeführt. Darin aufgelistete Lebensmittel dürfen in der EU in den Verkehr gebracht werden.

In den Anwendungsbereich der Novel-Food-VO fallen Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der in Art. 3 Abs.2 lit. a) Novel-Food-Verordnung genannten Kategorien fallen. Zur Prüfung, ob das Lebensmittel vor dem 15.Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden können Sie die von der Europäischen Kommission herausgegebene Leitlinie heranziehen. Zudem können Sie sich Informationen über den sog. Novel-Food-Catalogue einholen.

Sollten Sie weiterhin Zweifel im Hinblick auf die Einstufung des Lebensmittels als neuartiges Lebensmittel haben, können Sie zu dieser Frage auch die zuständige Behörde konsultieren (Konsultationsverfahren).


Dr. Wallscheid & Drouven - Ihre Anwälte für Lebensmittelrecht

Wenn Ihre Prüfung ergeben hat, dass ein neuartiges Lebensmittel vorliegt und sich das Lebensmittel noch nicht in der Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel befindet, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission stellen. Einen Sonderfall bildet die bloße Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland.

Bei Fragen zum Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel in der EU stehen wir Ihnen gerne beratend zu Seite. Wir beraten bundesweit Mandanten im Lebensmittelrecht. Eine erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos. Übersenden Sie uns einfach Ihre Anfrage im Lebensmittelrecht an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. 

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/lebensmittelrecht/



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