IPCL Rieck//Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Creative Depot P&D GmbH

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Die IPCL Rieck, nunmehr Rieck & Partner Rechtsanwälte, aus Hamburg vertreten die Interessen der Creative Depot P&D GmbH, welche online als gewerblicher Händler auftritt. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche Stempel online vertreibt und somit mit der Creative Depot P&D GmbH im Wettbewerb stehe. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere

  • eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und das Fehlen eines Widerrufsformulars,
  • das Fehlen von Informationen bzgl. der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
  • das Fehlen von Informationen, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich ist,
  • das Fehlen einer Datenschutzerklärung,
  • das Fehlen der Verlinkung zur Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Link) und
  • das Fehlen von Informationen zum gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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