Abmahnung creative-depot P&D GmbH durch IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

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Es wurde mir eine Abmahnung der creative-depot P&D GmbH, vertreten durch die IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg, vom 25.4.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden creative-depot P&D GmbH-Abmahnung

Es geht um Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße, die ein Online-Händler begangen haben soll. Der abgemahnte Händler sei bei eBay und eBay Kleinanzeigen aktiv. Es geht um Informationspflichten, wie

  • die einzelnen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Zugänglichmachung des Vertragstextes
  • Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Datenschutzerklärung
  • aktiver Hyperlink zur OS-Plattform

Aus urheberrechtlicher Sicht geht es um eine angeblich nicht lizensierte Verwendung von Werken der creative-depot P&D GmbH.

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 2.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft erteilen. Anwaltskosten wurden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 35.320 EUR berechnet, mithin Kosten i.H.v. 1.590,90 EUR. Angeblich bestünde auch ein Schadensersatzanspruch von 4.320 EUR. Nach Ansicht der Kollegen IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte habe die creative-depot P&D GmbH einen Schadensersatzanspruch von 5.910,90 EUR, sofern der Auskunftsanspruch keine weitere Nutzung erkennen lasse. Sofern ein Vergleichsbetrag in Höhe von 5.000 EUR bis zum 6.5.2019 bezahlt werde, seien die Schadensersatzansprüche erledigt.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Online-Händler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht



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