Erneut: Abmahnung von Philipp Bezler, diesmal über die Kanzlei Rieck & Partner

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Mir wurde erneut eine Abmahnung von Philipp Bezler, Inhaber von Shrimpfarm-Frankfurt, diesmal ausgesprochen von der Kanzlei Rieck & Partner, zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit von Philipp Bezler:

Über die Abmahntätigkeit von Philipp Bezler, Inhaber von Shrimpfarm-Frankfurt, hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-philipp-bezler-erhalten-ich-berate-sie_154436.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die weitere hier vorliegende Abmahnung ist wieder an einen Anbieter von Aquarien und Aquariumszubehör gerichtet. Unter Verweis auf die Angebote des Abgemahnten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und folgende Verstöße gegen Informations- und Belehrungspflichten:

  • Informationen über die einzelnen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Informationen, ob der Abgemahnte den Vertragstext nach Vertragsschluss speichert und ob er dem Kunden zugänglich ist
  • Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • Informationen zum Muster-Widerrufsformular
  • Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform nebst Link und
  • Informationen über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Rechte Betroffener

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.500,00 Euro tragen (2.085,95 Euro). 

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstößen gegen Informationspflichten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich jedenfalls zum Teil auf Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, deren Einhaltung nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist.

Die Frage, ob wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, ist bislang noch nicht abschließend geklärt und Gegenstand diverser gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Philipp Bezler, Inhaber von Shrimpfarm-Frankfurt, über die Kanzlei Rieck & Partner erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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