Irreführende Werbung auf Legal Tech-Portalen

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Das Landgericht Hamburg urteilte, dass die Werbung eines Legal Tech-Portals mit kostenfreier Beratung als irreführend und damit rechtswidrig einzustufen sei, wenn diese Beratung in Wirklichkeit nur im Erfolgsfalle kostenlos sei.

Verbraucher muss vor irreführender Werbung geschützt werden

Das Legal Tech-Portal, gegen das der Deutsche Anwaltverein klagte, hatte seine Serviceleistungen teilweise als „absolut kostenlos“ mit Slogans wie „Alle entstandenen Kosten werden übernommen“ und „Kostenlos Bußgeld los“ beworben. Dabei hatte es nicht deutlich zu erkennen gegeben, dass das Portal die Kosten nur in erfolgsversprechenden Fällen übernehmen würde.

Das Landgericht Hamburg stufte diese Werbung als irreführend im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ein und verurteilte das Portal zur Unterlassung.

Kostenlose Erstberatung kann angeboten werden

Dabei ist zu besonders zu berücksichtigen, dass es in dem Urteil des Landgerichts nicht darum ging, kostenlose Rechtsberatung zu verbieten.

Dass mit einer kostenlosen Erstberatung geworben werden darf, stellte der BGH gerade erst in seinem Urteil vom Juli 2017 fest. Hier entschied der BGH, dass eine Erstberatung grundsätzlich auch ohne Erhebung von Gebühren zulässig wäre.

Im Falle des Legal Tech-Portals spielt diese Rechtsprechung des BGH jedoch keine Rolle. In der Werbung des Portals ging es schließlich nicht um eine Erstberatung, sondern vielmehr um die gesamte Beratung, über deren Gebühren der Kunde möglicherweise getäuscht werden könnte.

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