Renault Abgasskandal: Welche Modelle betroffen sind

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Renault Teil des Abgasskandals

Renault ist tief in den Abgasskandal verstrickt. 
Die französische Wettbewerbsbehörde DGCCRF erhob schon 2016 schwere Vorwürfe gegen Renault. Der Autohersteller habe Manipulationssoftware in seine Dieselmotoren programmiert, mit der die Arbeitsweise  der Abgasreinigung bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen verändert worden sei. Die Software habe den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand verringern sollen, während sie im Realbetrieb auf der Straße ausgesetzt habe. -So wurde natürlich nicht nur den Behörden eine geringe Schadstoffemission vorgegaukelt, sondern auch den Kunden eine unrealistisch hohe Leistungsfähigkeit des Motors - diese ist nämlich im Zielkonflikt mit der Abgasreinigung.  

Die Behörde wirft dem Konzern sogar vor, schon vor 25 Jahren bei Abgastests betrogen zu haben, und verklagte Renault auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro Strafe. 

Welche Renault-Modelle betroffen sind

Verschiedene Renault-Modelle wurden unabhängig von den französischen Ermittlungen konkret geprüft. Hier gibt es also öffentlich zugängliche Beweise. Danach sind folgende Modelle vom Dieselskandal betroffen:

  • Renault Master Euro 5
  • Renault Kadjar  Euro 6
  • Renault Kadjar  Euro 6
  • Renault Espace Euro 6
  • Renault Captur Euro 6

Der Renault Kadjar und der Renault Captur wurden von Sachverständigen im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersucht. Sie gehören demnach zu den 20 schmutzigsten Dieseln insgesamt. Die anderen Renault Diesel fielen u.a. bei dem vom Kraftfahrt-Bundesamt im Auftrag der "Untersuchungskommission Volkswagen" durchgeführten Untersuchungen negativ auf. 

Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

EuGH, C-100/21 verbessert Klagechancen enorm

Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, hatte lange Zeit von den Klägern den Beweis gefordert, dass Hersteller mit voller Betrugsabsicht gehandelt haben. Dieser Nachweis war bisher nur bei VW gelungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der die entscheidenden EU-Richtlinien auszulegen hat, zwang aber den BGH, sich zu korrigieren: Nun soll jedem Besitzer eines Diesels mit unzulässiger Abschalteinrichtung Schadensersatz zustehen. Es reicht aus, wenn der Hersteller die Rechtslage fahrlässig falsch eingeschätzt hat (Rechtssache C 100/21). Das vereinfacht Klagen wesentlich und erhöht die Chancen enorm.

Der BGH hat seine Rechtsprechung angepasst (VIa ZR 335/21). Kann Betrugsabsicht nicht bewiesen werden, spricht der BGH einen 

Pauschalschadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises 

zu.

Schadensersatz bei bewiesener Betrugsabsicht heißt dagegen: Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs abzgl. einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Eine konkrete Berechnung der Schadensersatzsumme kann Rechtsanwalt Dr. Schweers vornehmen. Vor Gericht kann bei erfolgreichem Verlauf der Klage auch ein Vergleich geschlossen werden, bei dem der Kläger eine Einmalzahlung erhält und das Fahrzeug behalten kann.

Besitzer der Renault Kadjar, Espace, Master und Captur und aller weiteren Renault Diesel bis Euronorm 6c sollten daher anwaltlichen Rat einholen.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers ist im Dieselskandal Experte und hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.

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Mehr zum Dieselskandal, insbesondere anderen Herstellern, auf diesel-widerruf.de


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