Vergleich nach VW-Musterfeststellungsklage annehmen oder klagen?

  • 5 Minuten Lesezeit

VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben einen Vergleich für geschädigte Dieselkunden in der Musterfeststellungsklage erzielt. Teilnehmer werden demnächst Vergleichsangebote von VW erhalten. Sollen Sie annehmen oder weiter klagen, mehr Geld erhalten und den Diesel zurückgeben? Lassen Sie sich kostenfrei und umfassend durch Justus Rechtsanwälte beraten.

Vergleich in der VW-Sammelklage ist unterzeichnet – die wichtigsten Punkte in Kürze: 

  • VW muss Entschädigungen in Höhe von ca. 830 Millionen Euro zahlen.
  • etwa 260.000 Teilnehmer erhalten mit dem Vergleich zwischen 1.350 € und 6.257 € – abhängig von Modell und Alter des Fahrzeugs.
  • Vergleichsangebote werden ab 19.03.2020 versandt. Lassen Sie sich vor Annahme kostenfrei beraten
  • Sie haben eine kurze Annahmefrist bis zum 20.04.2020
  • VW übernimmt die Kosten für eine individuelle Anwaltsberatung bis zu 190,00 € zzgl. MwSt.
  • Was machen die Teilnehmer, die kein Vergleichsangebot erhalten?
  • Am 5. Mai entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) zum VW Abgasskandal

VW-Vergleichsangebot in der Musterfeststellungsklage: Volkswagen bietet etwa 15 % des Kaufpreises

Im Rahmen des Vergleichs zahlt VW einen Betrag zwischen 1.350 und 6.257 Euro an die jeweiligen Teilnehmer der Musterklage. Die Höhe der Zahlung im Einzelnen ist abhängig vom Fahrzeugtyp und -alter und soll etwa 15 % des Kaufpreises betragen. Ab dem 20.03.2020 werden die Betroffenen von VW über den individuell angebotenen Betrag informiert. Die genauen Vergleichssummen errechnet letztlich eine von den Verbraucherzentralen beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der vzbv wird im Gegenzug die Musterfeststellungsklage vollständig zurücknehmen.

Wer bekommt ein Vergleichsangebot von VW?

Von etwa 460.000 Teilnehmern wird nur ca. 260.000 Personen eine Einmalzahlung angeboten. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Vergleichsangebotes sind:

  1. Der Kauf des Diesels erfolgte durch einen Verbraucher (nicht zu gewerblichen Zwecken)
  2. Es muss der Dieselmotor EA189 verbaut worden sein
  3. Sie haben sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen
  4. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2016 gekauft worden sein

Betroffen sind ausschließlich die folgenden Marken:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda

Vergleich annehmen oder selbst klagen?

Erhalten Sie ein Vergleichsangebot, so müssen Sie sich bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob Sie die Einmalzahlung annehmen. Hierzu müssen Sie ihren Anspruch auf der Online-Plattform oder einem Callcenter anmelden. VW räumt den Betroffenen wohl ein vertragliches Widerrufsrecht von zwei Wochen ein. Soweit Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen wollen, so können Sie innerhalb von sechs Monaten individuell gegen VW klagen. Auf diese Weise könnten Sie höhere Ansprüche und sogar die Rückgabe des Fahrzeuges gegen Kaufpreiserstattung durchzusetzen.

Achtung: Bevor Sie vorschnell einem Vergleich zustimmen, sollten Sie sich zuvor rechtlichen Rat einholen, denn hier geht es für Sie um viel Geld oder z. B. die Rückgabe des VW Diesel. Die nun angebotenen Vergleichsangebote von VW sind nach unserer Auffassung viel zu gering. Wir beraten Sie umfassend, schnell und kostenfrei.

Wer bekommt kein Vergleichsangebot von VW?

Kein Vergleichsangebot von VW erhalten Teilnehmer, die ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben oder die beim Kauf des Fahrzeuges einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hatten. Volkswagen vertritt nämlich die Auffassung, dass keine Ansprüche zu diesem Erwerbszeitpunkt bestehen, da der VW-Dieselskandal zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht war. Diese Ansicht teilen wir und viele Gericht nicht.

Wie sind die Aussichten auf Schadenersatz ohne Vergleichsangebot?

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen, aber leider ihr Auto erst am nach dem 1.01.2016 erworben und fallen deshalb nun “durchs Raster”? Wie sind ihre Chancen, doch noch an eine Entschädigung zu gelangen? Die Einteilung in Entschädigungsfälle und Fälle ohne Entschädigung haben die Parteien der Musterklage selbst verhandelt. VW sieht hier einen Verjährungseintritt, da in 2012 schon der VW-Dieseskandal bekannt war oder sein musste. Diese Rechtsansicht teilen wir und überwiegend die Gericht nicht. Der BGH wird sich zu der Frage der kenntnisabhängigen Verjährung wohl im Mai äußern. 

Wir raten daher allen Teilnehmern der Musterfeststellungsklage, die bis Ende Mai 2020 kein Vergleichsangebot erhalten haben, ihre Schadenersatzansprüche einzuklagen. Hierbei ist die weitere Verjährung 6 Monate nach Ende der Musterklage zu beachten.

Verjährung beginnt 6 Monate nach Ende der Musterfeststellungsklage an zu laufen

Die Teilnehmer, die ein schlechte oder kein Vergleichsangebot von VW bekommen, können und sollten ihre Ansprüche gegen VW ebenfalls weiter gerichtlich verfolgen. Durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage wurde die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet jedoch, in dem Zeitpunkt, in dem das Musterverfahren beendet wird. Die Verjährung tritt dann Tag genau 6 Monate später ein. Das wäre etwa Oktober 2020 (§ 204 Abs. 2 BGB).

Erfolgsaussichten einer Klage gegen VW

Die Chancen, die Ansprüche im Wege der Einzelklage durchzusetzen, sind hoch, denn derzeit urteilen die Gerichte zugunsten der von Volkswagen betrogenen Kunden. So hat Justus Rechtsanwälte vor zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten Urteile gegen VW erzielt. Schon am 19. März verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum Abgasskandal und am 5. Mai dann auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. VW möchte die Vergleichsabschlüsse natürlich vor einen BGH-Urteil schließen.

Prozessfinanzierung, Erfolgshonorar, Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe

Sie scheuen die Kosten einer Klage gegen Volkswagen? Justus Rechtsanwälte arbeiten mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser trägt die Prozesskosten einer Klage gegen Volkswagen, also sämtliche Anwaltskosten und Gerichtskosten. Im Gegenzug treten Sie 20-30 % des ausgeurteilten Schadenersatzes an den Prozessfinanzierer ab. Wir erfragen im Rahmen der kostenfreien Erstberatung schnell und verbindlich, ob in Ihrem Fall die Prozessfinanzierung möglich ist.

Ferner können Sie mit uns in vielen Fällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Hier zahlen Sie unsere Anwaltskosten nur im Erfolgsfall (Urteil oder Vergleich). Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Soweit die Rechtsschutzversicherung die Deckung abgelehnt hatte, reicht oft ein Anwaltsschreiben für eine Korrektur und Zusage.

Für viele Kläger kommt die Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht. Hier übernimmt der Staat die Kosten des Rechtsstreits soweit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten derzeit nicht zulassen. Lassen Sie daher Ihre Ansprüche gegen VW im Diesel -Abgasskandal keinesfalls einfach verjähren oder untergehen. Es gibt hier immer einen guten Weg zum Schadenersatz.

Vergleich annehmen oder Klage gegen VW?

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte bietet auf ihrer Website www.vw-schaden.de/justus-abgasskandal.de einen Vergleichsrechner und FAQ zum VW Vergleich an. Hier können Sie schnell online Ihren möglichen Schadenersatzbetrag errechnen und so Entscheidungshilfe zum Vergleichsangebot von VW finden.

Justus rät: kostenfreie Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte

Lassen Sie sich durch Justus Rechtsanwälte im Diesel-Abgasskandal beraten. VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Ihnen entstehen keine Kosten! Nutzen Sie daher unser für Sie kostenfreies Erstberatungsangebot. 

Justus Rechtsanwälte hat bundesweit viele Klagen gegen Volkswagen geführt und alle Klagen gewonnen bzw. Vergleiche weit über 15 % des Kaufpreises erzielt. Wir haben sehr viel Erfahrung und Expertise im Diesel-Abgasskandal und Sie erhalten Ihre Erstberatung am nächsten Werktag.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten