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Ist „Streaming“ legal? (Update 2015)

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Was wurde eigentlich aus den „RedTube-Abmahnungen“ und der damals damit beauftragten Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg? Ist Streamen erlaubt? Hier gibt's Tipps und eine kurze Rückschau auf dieses Thema.

Laut dem deutschen Unternehmensregister hat die Gesellschafterversammlung der U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 03.11.2014 die Umbenennung der Gesellschaft in Z9 Verwaltungs-GmbH beschlossen. Dieses Unternehmen hat nur noch einen einzigen Zweck, nämlich die Verwaltung des eigenen Vermögens. Damit ist U+C gewissermaßen Geschichte.

Thomas Urmann – Anwaltszulassung weg

Zudem hat Rechtsanwalt Thomas Urmann nach Medienberichten seit Ende des letzten Jahres keine Anwaltszulassung mehr. Bekannt geworden war dessen Kanzlei U+C aus Regensburg durch die sogenannten „RedTube-Abmahnungen“ und den sog. „Porno-Pranger“. Zwischenzeitlich wurde Urmann auch wegen Insolvenzverschleppung bei seiner ehemaligen Wurstfabrik verurteilt.

Ist Streamen nun legal?

Doch was ist nun mit der Frage der Rechtmäßigkeit des sog. „Streamens“?

Dazu hatte die 4. Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 5.6.2014 eine Entscheidung gefällt, die sich auf die sogenannte Urheberrechtsrichtlinie der EU bezieht. In dieser Rechtssache mit dem Aktenzeichen C‑360/13, einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren, welches der Supreme Court Großbritanniens eingeleitet hatte, stritt die Public Relations Consultants Association Ltd. gegen die Newspaper Licensing Agency Ltd. u. a. Es ging um die Frage, ob flüchtige Cache-Kopien im Computer Urheberrechte verletzen.

Europäische Urheberrechtsrichtlinie – der Schlüssel zum legalen Streamen?

Dazu war eine Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001(„Urheberrechtsrichtlinie“) notwendig.

Im Ergebnis hat der EUGH festgestellt, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen der Urheberrechtsrichtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können, weil diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind. Cache-Kopien sind also nach der Rechtsprechung des EuGH legal!

Doch Vorsicht, während es im oben dargestellten Gerichtsverfahren um einen sogenannten Medienbeobachtungsdienst für sowieso kostenfrei abrufbare Onlineauftritte von Zeitungen und Zeitschriften ging, ist die konkrete Frage der Legalität des Abrufens einer offensichtlich rechtswidrig erstellten Filmkopie durch einen Stream noch nicht durch den EuGH entschieden worden. Wer deshalb auf Nummer sicher gehen will, lässt lieber die Finger von kostenlosen Streaming-Plattformen mit den neuesten Hollywood-Blockbustern. Schließlich gibt es ja mittlerweile legale (kostenpflichtige) Alternativen ...

Sind Sie abgemahnt worden? Wir helfen Ihnen und beraten Sie gern, wie Sie möglichst erfolgreich gegen Abmahnungen vorgehen können.

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