ITAG Immobilienfonds Müritz Klinik GbR: Kanzlei erstreitet Urteil

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ITAG Immobilienfonds Müritz Klinik GbR: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen Bonnfinanz AG vor dem OLG Dresden.

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 13.11.2012 hat das Oberlandesgericht Dresden die Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz in Höhe von 15.471,98 EUR gegen Übertragung der Fondsbeteiligung und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Zugleich wurde das Ausgangsurteil des Landgerichts Dresden, welches zunächst gegen den Anleger lautete, aufgehoben.

Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz der ITAG Immobilienfonds empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1996 statt.

Der Kläger wollte eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge. Der Anleger wollte keinesfalls finanzielle Risiken eingehen. Leider hat der Kläger mit einem nahezu totalen Verlust seines eingesetzten Geldes zu kämpfen. Die Ausschüttungen sind schon vor längerer Zeit ausgeblieben. Seit dem Jahr 2007 befindet sich das Fondsobjekt unter Zwangsverwaltung.

Die Entscheidung des Gerichts

Erfreulicherweise hat das Oberlandesgericht Dresden die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dresden aufgehoben und die Bonnfinanz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht stützt das Urteil auf die unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung des Klägers hinsichtlich der Risiken des Fonds, insbesondere die unterlassene Aufklärung über die Risiken der Konstruktion als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Über die tatsächlichen Risiken einer derartigen Beteiligung klärt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden auch der Verkaufsprospekt nicht ausreichend auf. Insoweit wurde der Prospekt als falsch abgeurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das Oberlandesgericht Dresden ausdrücklich nicht zugelassen.

Fazit

Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger.


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