Jameda-Bewertung löschen? Wie man effektiv Jameda-Bewertungen löschen kann

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Negative Jameda Bewertungen erhalten? Schützen Sie den guten Ruf Ihrer Praxis konsequent!

Sie haben eine negative Bewertung auf dem Portal Jameda erhalten und wollen diese löschen lassen? In vielen Fällen sind negative Bewertungen bzw. Berichte und Äußerungen auf Jameda unzulässig und verletzen die Rechte des Arztes bzw. des Zahnarztes. Die Anwaltskanzlei Hechler berät und vertritt Ärzte bundesweit erfolgreich bei negativen Jameda Bewertungen und anderen Bewertungsportalen für Ärzte, wie Sanego oder Google.

Wann sind Bewertungen rechtswidrig und können gelöscht werden?

Natürlich kann nicht jede Bewertung gelöscht werden. Nur rechtswidrige Bewertungen können gelöscht werden. Rechtswidrig sind Bewertungen bei Jameda, wenn sie inhaltlich rechtswidrig sind oder wenn sie nicht von Patienten stammen. Bei Jameda dürften grundsätzlich nur tatsächliche Patienten die Praxis bzw. den Arzt bewerten. 

Dabei reichen ein Behandlungskontakt oder eine telefonische Terminsanfrage aus, um eine (zulässige) Meinungsäußerung zu veröffentlichen. Enthält der Bewertungstext Tatsachen oder Geschehnisse, so müssen diese natürlich stimmen. Es gibt kein Recht, unwahre Tatsachen im Internet über Personen zu verbreiten. Somit sind die häufigsten Gründe für die Löschung einer Bewertung der fehlende bzw. nicht nachweisbare Patientenkontakt und inhaltliche Unwahrheiten, die über die Praxis verbreitet werden. 

Wie beanstandet man eine negative Bewertung auf Jameda?

Ein Arzt sollte niemals selbst die Löschung einer Bewertung gegenüber Jameda geltend machen. Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass Ärzte sowohl die rechtliche Einstufung der Bewertung, die Möglichkeiten der Entfernung, die Anforderungen des Prüfverfahrens und die Stellung von Jameda vollkommen falsch einschätzen.

Wer Zahnschmerzen hat, kauft sich keinen Bohrer bei Amazon, sondern geht sofort zum Zahnarzt. Die Kernaufgabe eines Anwalts ist es, die negative Bewertung rechtlich einzuordnen und entsprechend gegenüber Jameda juristisch sauber zu argumentieren.

Muss ich mich als Arzt auf Jameda bewerten lassen?

Die Arztbewertungsportale sind rechtlich zulässig und Ärzte müssen sich bewerten lassen, so der Bundesgerichtshof. Denn wer seine ärztlichen Leistungen am Markt anbietet, muss sich grundsätzlich auch Bewertungen gefallen lassen. Im Falle von Jameda werden allerdings zahlende und nicht zahlende Ärzte unterschiedlich behandelt. Hier besteht ein Ansatz für die Löschung des gesamten Jameda-Profils. Was Ärzte sich nicht gefallen lassen müssen: Rechtswidrige Bewertungen. Das deutsche Recht und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bieten vielerlei Möglichkeiten, gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Soll ich die Bewertung kommentieren?

Ärzte unterliegen einer strengen Schweigepflicht, deren Verletzung strafbar ist. Eine Strafbarkeit liegt bereits vor, wenn der Arzt durch eine Kommentierung zu erkennen gibt, dass der Verfasser der Bewertung sein Patient war. Daher sollten Ärzte niemals eine negative Bewertung kommentieren. Außerdem lesen potentielle Patienten keine Kommentare, sondern meist nur die kritische Überschrift der Bewertung oder die schlechte Note. 

Schreiben Sie Jameda niemals selbst an

Ärzte meinen oft, man dürfe sich nicht kritisieren. Das Gegenteil ist der Fall, sagt die Rechtsprechung. Leider erleben wir fast täglich den Fall, dass uns ein Arzt anruft, der Jameda bereits mitgeteilt hat, er kenne den Verfasser der Bewertung. Sofern die Bewertung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung darstellt, darf Jameda die Bewertung wieder veröffentlichen bzw. muss sie nicht löschen. Denn ein Patient darf sich im Rahmen seiner Meinungsfreiheit über den Arzt auslassen. Daher sollten Ärzte einer spezialisierten Kanzlei vertrauen und sich niemals selbst bei Jameda beschweren.

Bei der Beanstandung können Ärzte verschiedene Fehler machen

Jameda muss zwar jede Beanstandung prüfen. Wenn der Arzt zu erkennen gibt, dass er den Patienten kennt und die Bewertung inhaltlich eine Meinungsäußerung darstellt, hat sich der Arzt die einzige Chance bereits verbaut. 

Dasselbe gilt für die Kommentierung: Geht aus der Kommentierung hervor, dass der Arzt den Vorgang zuordnen kann und liegt eine Meinungsäußerung vor, wird (muss!) Jameda nicht löschen.

Das Prüfverfahren muss auch nur dann eingeleitet werden, wenn die Beanstandung hinreichend substantiiert ist. Eine Beschwerde nach dem Motto „die Bewertung ist Rufmord“ führt niemals zum Erfolg. 

Was, wenn man den Bewerter nicht kennt?

Meist kennt man den Verfasser bzw. Patienten nicht, der den Arzt oder Zahnarzt bewertet hat. Nichtsdestotrotz kann man sich bei einer negativen Jameda-Bewertung immer an den Portalbetreiber, die Jameda GmbH, wenden und die Bewertung beanstanden. Der Portalbetreiber Jameda ist daraufhin verpflichtet, die Beanstandung zu bearbeiten. Verweigert Jameda die Einleitung des Beanstandungsverfahrens, kann man innerhalb von 1 Monat ab Entdeckung der negativen Bewertung per einstweiliger Verfügung gegen Jameda vorgehen und die Bewertung sofort löschen lassen.

Kostenlose Erstberatung bei Jameda-Bewertung bundesweit

Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei und vertreten bundesweit unzählige Ärzte bei der Löschung von negativen Jameda-Bewertungen. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an (Telefonnummer im Profil) oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Website https://www.bewertungs-abwehr.de/jameda-bewertung-loeschen-und-entfernen/

Lesen Sie hier Bewertungen unserer Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Langjährige Erfahrung mit hunderten Jameda-Bewertungen
  • Beratung und Vertretung von spezialisierten Anwälten 
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


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