Jetzt als Kreditnehmer der Volksbank bis zum 21.06.2016 Vertrag widerrufen!

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Widerrufsbelehrungen der Volksbank erfolgten unzureichend und mangelhaft

Kreditnehmern der Volksbank bietet sich die unverhoffte Möglichkeit, ihren Kredit noch nach Jahren zu widerrufen! Dies hat den rechtlichen Hintergrund, dass der Gesetzgeber im Jahr 2002 beschloss, den Verbraucherschutz zu stärken. Hierfür hat er eine für alle Kreditinstitute verbindliche Verpflichtung erlassen, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen gewisse Textbausteine zu nutzen. Wenn eine Widerrufsbelehrung einer Bank nun also fehlerhaft erfolgte, weil sie die Musterbelehrung missachtete, fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nie an zu laufen. Mithin können betroffene Kunden Alt-Kredite noch heute widerrufen. Auch die Volksbank hat ihre Kunden tatsächlich in zahlreichen Fällen fehlerhaft belehrt!

„Widerrufsjoker“ ermöglicht günstige Umschuldung für Kreditnehmer

Ergreifen Sie als Verbraucher die Chance, Ihren teuren Altkredit mithilfe des „Widerrufsjokers“ zu widerrufen und sparen Sie dadurch bares Geld! Mit der Möglichkeit, den Darlehensvertrag bei der Volksbank noch heute zu widerrufen, geht die Option der günstigen Umschuldung einher. Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, die bspw. bei einer Kündigung anfällt, entfällt bei einem erfolgten Widerruf und der Verbraucher kann sich so unkompliziert und ohne versteckte Kosten von seinem teuren Altkredit lösen und einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit derzeit sehr niedrigen Zinsen vollziehen. Dieses Vorgehen bei einem Widerruf von Altkrediten wird im Volksmund auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnet.

Etliche Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung – Volksbank verspielt Vertrauensschutz

Die Volksbank hat in ihren Widerrufsbelehrungen weder die erforderliche äußere Form vollumfänglich beachtet noch entsprechen die Widerrufsbelehrungen den inhaltlichen Anforderungen. In § 355 Abs. 2 BGB a.F. wurde ausdrücklich statuiert, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht in ihrer Form deutlich hervorgehoben werden muss. Dies ist bei der Volksbank nicht im erforderlichen Maße beachtet worden. Des Weiteren werden Überschriften, die überhaupt nicht erforderlich sind, einfach ergänzt und es wird die Widerrufsbelehrung eingefügt. Der Zusatz über finanzierte Geschäfte ist zudem nicht der Vertragsart entsprechend angepasst. Unter der Überschrift der Widerrufsfolgen wurde sogar schlicht falsch über die Frist zur Erstattung von Zahlungen belehrt, da sie keine Auskunft darüber gibt, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist unterworfen ist. Des Weiteren enthält die abgefasste Widerrufsbelehrung überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung eben dadurch fehlerhaft machen. Durch all diese Abweichungen von der Musterbelehrung sind die Widerrufsbelehrungen von Verbrauchdarlehensverträgen der Volksbank fehlerhaft und das Kreditinstitut verliert damit seinen Vertrauensschutz.

Bundesregierung: mehr Rechtssicherheit für Volksbanken – „ewiges“ Widerrufsrecht für Kunden abschaffen

Im Januar 2016 brachte die Bundesregierung allerdings einen Gesetzentwurf in den Gesetzgebungsprozess ein, der die Möglichkeit für Verbraucher, ihren alten Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen, abschafft. Mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute wie die Volksbank gelte es zu schaffen, erklärten Regierungssprecher Anfang des Jahres 2016. Der Gesetzesentwurf, der im Juni Bundestag und Bundesrat passiert haben wird, sieht ein Erlöschen des „ewigen“ Widerrufsrechts mit gleichzeitiger Einführung einer absoluten, gesetzlichen Widerrufsfrist vor. Um die günstige Umschuldung noch rechtzeitig vornehmen zu können und viel Geld zu sparen, sollten Kunden der Volksbank, deren Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, diesen noch rechtzeitig widerrufen.

Rechtzeitig mit Werdermann I von Rüden erfolgreich Widerruf gegen die Volksbank durchsetzen

Die komplexe Durchsetzungen des „ewigen“ Widerrufsrechts von Volksbank-Kunden bedarf zweifellos einer professionellen juristischen Ausbildung, Erfahrung und der Fähigkeit, alle relevanten Einzelumstände in die Begutachtung der Rechtslage einzubeziehen. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden umfasst ein Team hochqualifizierter Anwälte, die seit langem auf diesem Gebiet in ganz Deutschland die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Als ganz besonderer Service ist eine Erstberatung bei Werdermann I von Rüden für Sie kostenlos!

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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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