Neues Urteil des EuGH: Möglichkeit für Kreditnehmer, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen?

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Was hat der EuGH entschieden:

Mit Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Vielzahl von Darlehensverträgen nicht den europäischen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Beanstandet hat der EuGH dabei, dass in der von den Banken nahezu einheitlich verwendeten Widerrufsinformation nicht klar und verständlich zum Ausdruck kommt, wann die Widerrufsfrist beginnt.

Welche Darlehen sind betroffen:

Betroffen hiervon sind nahezu alle an Verbraucher gewährte Bankdarlehensverträge, die im Zeitraum zwischen Juni 2010 und März 2016 vereinbart wurden. Das Urteil betrifft gleichermaßen Immobilienkredite, Kfz-Finanzierungen, Verbraucherkredite und Kleindarlehen.

Vorteile des Widerrufs

Der wirksame Widerruf des Darlehensvertrags bietet Verbrauchern zunächsteinmal die Möglichkeit, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen. Vorteilhaft ist dies insbesondere bei Verträgen mit langer Laufzeit. Für Immobilienfinanzierungen entfällt mit dem wirksamen Widerruf die ansonsten anfallende Vorfälligkeitsentschädigung, die der Verbraucher der Bank für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens leisten muss.

Welche Folgen hat der Widerruf

Der Widerruf hat grundsätzlich zur Folge, dass der Bank das empfangene Darlehen zurückgezahlt werden muss. Zins und Tilgung muss die Bank zwar eigentlich an den Verbraucher zurückzahlen. Andererseits kann die Bank für die Überlassung des Darlehens eine Wertentschädigung verlangen, die der Höhe der vertraglichen Zinsen entspricht. Allerdings kann der Kreditnehmer eine Verzinsung seiner Kreditraten verlangen.

Wurde das Darlehen nicht an den Kreditnehmer ausbezahlt sondern beispielsweise im Rahmen einer Autofinanzierung an das Autohaus ausbezahlt, muss der Kreditnehmer u. U. auch nur das Fahrzeug zurückgeben. Anstelle einer Nutzungsentschädigung für die Kreditüberlassung schuldet der Kreditnehmer einer Autofinanzierung einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.

Abzuwarten bleibt, ob und wie die Vorgaben des EuGH von den deutschen Gerichten umgesetzt werden. Betroffenen Verbrauchern raten wir, Ihre Möglichkeiten anwaltlich prüfen zu lassen.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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