Jobeinstieg nach der Schwangerschaft

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

In den Medien liest man weiterhin, dass die Geburtenzahlen steigen. Viele Paare entscheiden sich für die Gründung einer Familie. Doch wie schaut es aus, wenn das Kind erst einmal da ist? Schaffe ich den Jobeinstieg nach der Schwangerschaft auch in wirtschaftlich unsicheren Lagen? Das fragen sich viele junge Eltern. In diesem Video erklären wir, wie der Jobeinstieg nach der Schwangerschaft geplant werden kann

 

Wann darf ich nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten?

Das ist im Mutterschutzgesetz fest geregelt. Die ersten 8 Wochen nach der Geburt darf eine Mutter nicht arbeiten. In dieser Zeit gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss, sodass man eigentlich den Lohn wie gehabt weiterhin erhält.

 

Doch wie geht es nach den 8 Wochen weiter?  

Diese Entscheidung wird von den Paaren oder alleinerziehenden Müttern oft zum Wohl des Kindes getroffen. Die finanzielle Situation und die Karriere und somit den Widereinstieg in den Job sollte man dabei nicht außer Acht lassen.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten den Widereinstieg in den Job zu planen.

1. Direkt nach Mutterschutz weiterarbeiten

 Nur wenige haben die Möglichkeit direkt nach der Geburt weiterzuarbeiten. Das Kind wird gestillt. In einigen Berufen befinde sich die Mütter sogar in einem sog. Stillbeschäftigungsverbot. Auch die Betreuung des Kindes kann schwer bewerkstelligt werden.


2. Elternzeit, Arbeit nach Elternzeit

Pro Kind haben Sie Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren. Das mag frühzeitig geplant werden, denn Sie haben auch Anspruch auf Elternzeit zwischen dem 3. und 8 Lebensjahr des Kindes.


3. Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten

Voraussetzung ist, dass im Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Azubis zählen da nicht mir. Außerdem muss der antragstellende Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein. bereits seit 6 Monaten beschäftigt sein.

er Antrag muss  7 Wochen vorher und schriftlich gestellt werden. Der Umfang sollte so genau wie möglich angegeben werden. Die Teilzeit muss mindestens 15 Stunden aber maximal 30 Stunden pro Woche betragen.

Achtung: Teilzeitbeschäftigte können Elternzeit nehmen und in Teilzeit währen der Elternzeit weiterarbeiten. Hier kein Antrag sondern nur Mitteilung erforderlich. Das gilt dann auch in Kleinbetrieben. Sie genießen dann den Kündigungsungsschutz nach dem BEEG.

 

4. Zunächst Elternzeit über den vollen Zeitraum ausschöpfen, zum späteren Zeitpunkt Teilzeit beantragen. 

Der Arbeitnehmer kann erst einmal Elternzeit beanspruchen und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob er oder sie einen Teilzeitantrag stellen möchte.


Wie beantrage ich die Teilzeit während der Elternzeit?

Das ist im BEEG genau geregelt. Der Antrag muss schriftlich 7 Wochen vor Beginn beim AG eingehen. Hier muss die Dauer der Teilzeit und der Umfang genau angegeben werden. Der Arbeitgeber hat dann nur 4 Wochen Zeit über den Antrag zu entscheiden. in diesen 4 Wochen soll er eigentlich auch eine Einigung über den Teilzeitwunsch versuchen.

Erklärt sich der AG überhaupt nicht, wird die Zustimmung fingiert.

Andererseits muss der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen die Ablehnung erklären und dabei auch die Gründe der Ablehnung benennen.

 

Kann der Arbeitgeber Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?

Arbeitgeber lehnen häufig die Teilzeit während der Elternzeit ab. dabei berufenen Sie sich pauschal auf die von Gesetz vorgeschriebenen dringenden betrieblichen Gründe.

Nur wegen dringender betrieblicher Gründe. Aber was sind den dringende betriebliche Gründe. Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Es gibt keine Definition. Die Rechtsprechung vergleicht diese Gründe mit denen, die bei einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen, müssen arbeitgeberseitig zwingende Gründe vorliegen, die einer Beschäftigung in Teilzeit entgegenstehen würden. Das kann der Arbeitgeber nur schwer nachweisen.

Denn der Anspruch ist nicht mit einem normalen „Teilzeitanspruch aus dem TzBfG zu vergleichen. Die Interessen und die Lebenssituation des Arbeitnehmers in Elternzeit stehen hier nämlich im Vordergrund. Daher schafft es der Arbeitgeber selten, die dringenden betrieblichen Gründe ohne Zweifel zu beschreiben und ordnungsgemäß vor Gericht darzulegen.

 

Gutes Stichwort: Was tun, wenn der Arbeitgeber den Teilzeitanspruch abgelehnt hat?

Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Arbeitgeber kann auf die Zustimmung zur Teilzeit in der Elternzeit verklagt werden. In der Regel einigt man sich in der Güteverhandlung auf die Weiterbeschäftigung. Andererseits würde ein Urteil über den Teilzeitanspruch ergehen. Das ist sehr risikoreich für den Arbeitgeber. Wird durch Urteil entschieden, dass der AG der Teilzeithätte zustimmen müssen, muss er die Löhne nachzahlen, die der AN während der beantragten Teilzeit verdient hätte.


Hier haben Arbeitnehmer auch nichts zu befürchten. Es geht ja nicht um die Bewerbung in einen Job, sondern nur die Ausgestaltung. Der Job ist bereits sicher. Der Arbeitnehmer hat mit Beantragung der Elternzeit und während der Elternzeit Kündigungsschutz. er darf nicht wegen der Geltendmachung seiner Rechte aus dem BEEG gekündigt werden.

 

Habt ihr Angst nach der Elternzeit auf der Abschussliste zu stehen?

Natürlich nicht, Der Kündigungsschutz besteht auch noch nach der Elternzeit. Meint der Arbeitgeber euer Arbeitsplatz existiert nicht mehr, da er andere auf euren Arbeitspatz zwischenzeitlich gesetzt hat, kann er euch nicht so einfach kündigen. Eine Umsetzung in einen ähnlichen Aufgabenbereich zum gleichen Gehalt ist aber beispielsweise möglich.

 

Im Übrigen laufen Verfahren vor den Arbeitsgerichten im Vergleich zu anderen Gerichten sehr ruhig ab. Sowohl das Gericht als auch der Anwalt werden immer bemüht sein eine vernünftige Lösung zu finden, damit ein weiteres kollegiales Zusammenarbeiten mit dem Chef möglich ist.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg

Beiträge zum Thema