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Jugendstrafe ohne Bewährung wegen versuchtem Enkeltrick

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 21.07.17, Aktenzeichen 1011 Ls 381 Js 132213/17 jug, eine 19-jährige Frau aus Frankfurt wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts ist die Angeklagte Mitglied einer Bande, die sich zur Begehung von Betrugsstraftaten gebildet hat. Am 30.03.2017 gegen 11:30 Uhr wurde die 74-jährige Geschädigte von einem bisher unbekannten Mann angerufen. Dabei gab dieser sich als Cousin aus und bat sie um Geld, um sich eine Wohnung kaufen zu können. Die Geschädigte, die bereits auf dem Weg zu ihrer Bank war, verständigte schließlich die Polizei. Diese betreute die Geschädigte von nun an während der weiteren Anrufe. Schließlich wurde sie gebeten, 25.000 Euro sowie 2 Goldbarren zu übergeben. Der Geschädigten wurde schließlich ein Taxi bestellt, welches sie zu einer Bank brachte. Dort wurde ihr von Bankanstellten auf Anweisung der Polizei ein Briefumschlag übergeben, in dem sich 15.000 Euro befinden sollten. Nachdem mehrere Kontrollanrufe erfolgten, begab sich die Angeklagte zu der Wohnung der Geschädigten, um das Geld abzuholen. Nach Übergabe des Briefumschlags wurde sie schließlich festgenommen und befand sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich die Angeklagte geständig und reuig. Außerdem entschuldigte sie sich bei der Geschädigten. Trotzdem verhängte das Gericht hier eine Jugendstrafe ohne Bewährung.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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