Kammergericht Berlin erklärt Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify für unwirksam

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Das Kammergericht Berlin hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung im Bereich der Vertragsbedingungen von Streamingdiensten getroffen. Die einseitigen Preisanpassungsklauseln von zwei der führenden Plattformen, Netflix und Spotify, wurden von dem Gericht für unwirksam erklärt.

Die Klauseln, die es diesen Unternehmen ermöglichten, die Abonnementpreise ohne vorherige Zustimmung der Nutzer anzupassen, wurden als rechtlich nicht durchsetzbar beurteilt. Das Kammergericht Berlin stellte fest, dass solche einseitigen Preisanpassungsklauseln gegen die Grundsätze des Verbraucherschutzes verstoßen.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von Unternehmen in der Streamingbranche haben, insbesondere in Bezug auf ihre Vertragsbedingungen. Die Richter betonten, dass Verbraucher ein Recht auf Transparenz und Schutz vor unangemessenen Preiserhöhungen haben.

Die Verbraucherschutzorganisationen begrüßten die Entscheidung und sehen sie als einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte der Nutzer. Die Klauseln, die den Unternehmen die Möglichkeit gaben, die Abonnementgebühren ohne klare und verständliche Benachrichtigung zu ändern, wurden als unangemessen und benachteiligend eingestuft.

Sowohl Netflix als auch Spotify haben bisher keine offizielle Stellungnahme zu der Entscheidung abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung die Geschäftspraktiken der Streamingdienste beeinflussen wird und ob andere Gerichte ähnliche Standpunkte in ähnlichen Fällen einnehmen werden. Das Kammergericht hat ein Revision gegen die Urteile (in Sachen Netflix: Aktenzeichen 23 U 15/22, Urteil vom 15.11.2023, in Sachen Spotify: Aktenzeichen 23 U 112/22, Urteil vom 15.11.2023) nicht zugelassen. Allerdings können sowohl Netflix als auch Spotify noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BGH einlegen. Dass und ob dies geschieht, ist bislang offen. Und auch die Frage, wie der BGH die Sache dann beurteilen würde, ist offen. Allerdings ist anzunehmen, dass der BGH dem Verbraucherschutz einen ähnlich hohen Stellenwert wie das Kammergericht Berlin einräumen dürfte und die beiden Anbieter letztlich auch dort scheitern würden 

Insgesamt hebt die Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der digitalen Ära hervor und setzt ein Signal an Unternehmen, ihre Vertragsbedingungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und dem Schutz der Verbraucherrechte zu überprüfen.

Kunden von Netflix und/oder Spotify können nun versuchen, die ohne eigene Zustimmung zu viel gezahlten Monatsbeiträge von den Anbietern zurückfordern. Ob die Anbieter dann freiwillig erstatten oder ob sie die Rückforderungen "aussitzen" und es darauf ankommen lassen, dass der Kunde auf Rückzahlung klagt, ist momentan unklar.


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