Kann das Duschen im Stehen mietvertragswidrig sein?

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Im Februar 2017 hatte das Landgericht Köln über einen ungewöhnlichen Fall zu entscheiden.

Die Ausgangslage war eigentlich eher eine klassische mietrechtliche Fallgestaltung: In der Mietwohnung war im Badezimmer nur eine Badewanne vorhanden, sodass der Mieter im Stehen duschte. Hinter der Badewanne gab es nur einen halben Fliesenspiegel. Nach einiger Zeit bildete sich über dem Fliesenspiegel – im Spritzwasserbereich der Duschbrause – Schimmel. 

Der Mieter minderte die Miete. Außerdem verklagte er den Vermieter auf Beseitigung des Schimmels durch geeignete bauliche Maßnahmen und Feststellung, dass er zur Minderung der Miete wegen des vorhandenen Schimmels berechtigt sei. 

Vor dem Amtsgericht Köln hatte der Mieter Erfolg. Der Vermieter legte jedoch Berufung ein. 

Das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 24.02.2017 – 1 S 32/15) entschied daraufhin, dass die Klage des Mieters unbegründet sei. 

Im Verfahren wurde aufgrund eines Gutachtens festgestellt, dass für den Schimmelbefall bauseitige Ursachen ausscheiden und der Schimmelbefall allein auf der Art der Nutzung des Badezimmers durch den Mieter beruhe. Die Wände oberhalb des Fliesenspiegels werden regelmäßig befeuchtet, wenn der Mieter in der Badewanne stehend duscht. Diese Art der Benutzung sei als vertragswidrig einzuordnen. 

Das Argument des Mieters, das Duschen im Stehen gehöre zum vertragsgemäßen Mietgebrauch, änderte jedoch nichts daran, dass das Gericht der Auffassung war, dass diese Nutzung zwangsläufig – und dies sei auch für den Mieter erkennbar gewesen – zu einer Beschädigung der Mieträumlichkeiten führe. Das Badezimmer der angemieteten Wohnung sei nach seiner Ausstattung nicht für die vom Mieter praktizierte Nutzung – Duschen im Stehen – geeignet. Eine Schimmelbildung sei die zwingende Folge. 

Fazit 

Der Vermieter war nicht verpflichtet, auf seine Kosten den Schimmel zu beseitigen. Auch eine Mietminderung seitens des Mieters war nicht gerechtfertigt.

Ein Duschen im Stehen war in diesem Einzelfall daher als vertragswidrig einzustufen. 


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