Kann das Strafrecht alles richten? I Strafanzeige stellen! - Wann hilft mir diese?

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Kann das Strafrecht alles richten?

Die studentische Wohngemeinschaft macht jede Nacht zum Tag und an Schlaf ist nicht mehr zu denken.

Die Eltern von Schulkindern der benachbarten Grundschule parken immerzu vor der Garage oder Hofzufahrt.

Ein Bekannter postet einen äußerst beleidigenden Kommentar.

Ist es sinnvoll nur Strafanzeige zu erstatten? Sieht das Recht effektiveren Schutz durch zivilrechtliches Vorgehen vor?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.


Nach dem Tod der ehemaligen Hauseigentümer zieht ins Nachbarhaus eine Studenten-WG ein.

Sie feiern gerne und viel, mit Musik, Alkohol und anderem. Die Nächte werden zu Tag – auch für die benachbarten Anwohner. Die Studenten sind laut, sie rufen böse Parolen in die Nacht, sie tun so, als ob sie alleine auf der Welt wären.

Nutzt dem Nachbarn eine Strafanzeige? Braucht er einen Strafverteidiger, damit die Ordnungs- und Ermittlungsbehörden dem ein Ende setzen?

NEIN!

Denn ein Ermittlungsverfahren dauert lange, manchmal Jahre und wird möglicherweise eingestellt mit  dem Hinweis auf den Privatklageweg  (374 StPO)


Das geht einfacher:

Beweise sammeln, notieren und den Störer abmahnen. Er wird schriftlich aufgefordert, derartiges Verhalten zu unterlassen. Das nennt sich Abmahnung – hat man schon mal gehört.

Der Störer erhält einen Brief, beigefügt ist eine Erklärung, die er unterzeichnen und zurücksenden soll. Wenn nun derjenige, der belästigt wird, einen Rechtsanwalt mit dieser Abmahnung beauftragt, erhält der Störer gleich noch die Kostennote des Rechtsanwalts mit Zahlungsfrist dazu.

Klar – wenn der Störer sich um nichts kümmert und nichts zurückschickt, dann bleibt nur noch die Klage zum Zivilgericht.

Aber auch diese ist effektiver, als die Anzeige bei der Polizei. Wenn die Beweise ordentlich vorliegen, wird der Belästigte das Verfahren gewinnen und kann dann alle Kosten vom Verurteilten fordern.

Der scheinbare Haken: der Belästigte muss in Vorleistung gehen. Das muss er aber auch bei der Strafanzeige durch einen beauftragten Rechtsanwalt. Nur da erhält der in der Regel diese Kosten nicht zurückerstattet.


Unser Rat ist daher dringend, bevor ich zur Polizei stürme und wütend Anzeige erstatte und Strafantrag stelle, eine Beratung bei einem erfahrenen Strafverteidiger zu suchen.

Er kann einschätzen, was das effektivste Vorgehen ist.

Erfahrungsgemäß schockt die mitübersandte Honorarrechnung schon ausreichend und diejenigen, die sich rücksichtslos verhalten, beginnen nachzudenken.

Selbst wenn die Unterlassungserklärung nicht zurückkommt und die Kosten des Anwalts selbst zu tragen sind – das bösartige Verhalten hört auf.

Wenn das erreicht ist, kann immer noch überlegt werden, ob der zivile Rechtsweg beschritten wird.

Aus unserer Erfahrungen könnten sich beispielsweise mehrere Nachbarn, die dauerhaft gestört werden, zusammenschließen und gegen die Störer vorgehen – das ist jedenfalls wirksamer, als gemeinsam vor deren Haustüre zu ziehen und zu protestieren.

Solcher Protest – klar – kostet kein Geld – ist aber halt auch völlig nutzlos!


Weitere Infos finden Sie in meinem Video und unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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