Kann ein Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden?
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Rückforderung der Rente nach dem Tod des Ex-Partners?!
Im Rahmen einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern die Eheleute keine andere vertragliche Regelung getroffen haben.
Der Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aus, um beiden Ehepartnern in Bezug auf die Ehezeit ähnlich hohe Rentenansprüche zu gewähren.
Doch was passiert, wenn der ausgleichsberechtigte Ehepartner nach erfolgtem Versorgungsausgleich verstirbt?
Beispiel:
Die Eheleute lassen sich 2008 scheiden. Anwartschaften vom Rentenkonto des Ehemannes werden auf das Rentenkonto der ausgleichsberechtigten Ehefrau übertragen. Im Jahr 2020 verstirbt die geschiedene Ehefrau, ohne zuvor Rente bezogen zu haben. Der Ehemann bezieht bereits seit Jahren seine Altersrente, die aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt ist.
In solch einem Fall kann der geschiedene Ehemann tatsächlich eine Rückerstattung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgezogenen Rentenanwartschaften beantragen und erhält diese auch.
Allerdings müssen zwei entscheidende Bedingungen erfüllt sein, damit die Rückerstattung erfolgen kann:
- Der ausgleichsberechtigte Ex-Partner muss verstorben sein.
- Zum Zeitpunkt des Todes darf er entweder noch keine Rente bezogen haben oder maximal für den Zeitraum von 36 Monaten.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Rückerstattung des Versorgungsausgleichs möglich. In anderen Fällen kann der Ausgleich nicht rückgängig gemacht werden.
Beachte:
Seit September 2009 werden alle erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner geteilt. Daher werden bei der Rückübertragung von Rentenanwartschaften auch die Rentenpunkte vom Konto des Antragstellers gelöscht, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs gutgeschrieben wurden!
Rückgängig gemacht werden nur ausgeglichene Rentenanwartschaften, die bei den regulären Versorgungswerken erworben wurden. Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung, berufsständige Versorgungen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte), Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte und Versorgung der Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder.
Betriebsrenten oder Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs ausgeglichen wurden, können nicht rückübertragen werden.
Die Rückübertragung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des Berechtigten. Dieser muss bei den jeweiligen Versorgungsträgern gestellt werden. Der Versorgungsträger prüft den Anspruch und überträgt die im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenpunkte zurück.
Achtung:
Eine Rückerstattung der übertragenen Rentenanwartschaften erfolgt ausschließlich ab Antragstellung. Wenn bereits seit Jahren die gekürzte Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs bezogen wird, können keine Nachforderungen für den Zeitraum ab Renteneintritt bis zur Antragstellung geltend gemacht werden.
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