Kann eine Sparkasse einen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen?

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Es kommt immer wieder vor – vor allem in Niedrigzinsphasen –, dass Banken oder Sparkassen nach Erreichen der höchsten Stufe Prämiensparverträge kündigen. Das gefällt Kundinnen und Kunden naturgemäß in der Regel nicht. Zahlreiche Fälle landen vor Gericht. In einem dieser Fälle hat der Bundesgerichthof (BGH) geurteilt, dass die Kündigung einer Sparkasse nach Erreichen der höchsten Prämienstufe wirksam war. Nach Auffassung des BGH ist eine solche Kündigung auch dann wirksam, wenn die vereinbarte Prämienstaffel weitere Sparjahre mit konstant hoher Prämie vorsah (BGH, Urteil v. 17.10.2023, Az.: XI ZR 72/22).

Prämiensparvertrag: das Wichtigste in Kürze

Prämiensparverträge sehen vor, dass neben einem variablen Zinssatz nach einer gewissen Laufzeit auch eine prozentuale Prämie ausgezahlt wird. Diese bemisst sich jeweils an der Sparleistung der Kundin bzw. des Kunden im abgelaufenen Sparjahr. Die Prämie steigt mit der Dauer des Sparvertrags, was etwa so aussehen kann:

nach 3 Jahren:                3 %*

nach 4 Jahren:                4 %*

nach 5 Jahren:                6 %*

nach 6 Jahren:                8 %*

nach 7 Jahren:                10 %*

nach 8 Jahren:                15 %*

nach 9 Jahren:                20 %*

nach 10 Jahren:              25 %*

nach 11 Jahren:              30 %*

nach 12 Jahren:              35 %*

nach 13 Jahren:              40 %*

nach 14 Jahren:              45 %*

nach 15 Jahren:              50 %*

nach 16 Jahren:              50 %*

nach 17 Jahren:              50 %*

Folgejahre:                     50 %*

* jeweils auf die Sparbeiträge des abgelaufenen Sparjahres

Die Höchstprämie wird – wie hier im Beispiel – meist nach 10 bis 15 Jahren erreicht und liegt regelmäßig bei 50 %. Durch Fortschreiben der Staffel auf die Folgejahre kann bei Kundinnen und Kunden der Eindruck entstehen, dass auch in den Folgejahren zwingend 50 % Prämie auf den Sparbeitrag des jeweils abgelaufenen Sparjahres zu zahlen sind. Zum Teil sehen diese Staffeln eine Vertragslaufzeit von bis zu 99 Jahren vor.

Bundesgerichtshof: Sparkasse kann Prämiensparvertrag kündigen

Trotz dieser Laufzeitangaben kann nach Ansicht des BGH die Sparkasse den Prämiensparvertrag kündigen, wenn die höchste Stufe erreicht ist. Zwar sei das Kündigungsrecht der Sparkasse bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen. Das gelte aber nicht darüber hinaus, so der BGH. Es müsse der Sparkasse erlaubt sein, ursprünglich gemachte Zusagen an sich ändernde Marktverhältnisse anzupassen. Der besondere Sparanreiz für Kundinnen und Kunden entfalle zudem mit Erreichen der Höchststufe, da eine weitere Steigerung der Prämie nicht mehr zu erwarten sei.

Was folgt aus diesem Urteil?

Der BGH stärkt mit dieser Entscheidung das Kündigungsrecht der Banken und Sparkassen bei langfristigen Sparverträgen, was erhebliche Folgen für Kundinnen und Kunden mit Prämiensparverträgen hat. Langfristige Sparziele sind daher neu zu bewerten, da jederzeit damit zu rechnen ist, dass die Bank den Vertag nach Erreichen der Höchstprämie kündigt. Sicherheit für Kundinnen und Kunden kann nur dadurch erreicht werden, dass die dauerhafte Zahlung der Höchstprämie individuell mit der Bank vereinbart wird. 

Hinweis für die Praxis

Ob Bank, Kundin oder Kunde: Es lohnt sich, bei Abschluss eines Prämiensparvertrags auf klare vertragliche Vereinbarungen zu achten. Auch eine Überprüfung bestehender Verträge hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten kann neue Erkenntnisse bringen. Sprechen Sie mich gerne an – ich unterstütze Sie bei Gestaltung neuer und Überprüfung bestehender Verträge rund um das Bank- und Kreditwesen. Sie erreichen mich unter der 040/ 413 46 98 97 oder per E-Mail info@cs-ra.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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