Prämiensparverträge sind nicht immer mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündbar.

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Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt entscheidet zugunsten des Sparers: Ist in der Prämienstaffel ausgwiesen, dass die Höchstprämie noch weitere 10 Jahre nach Erreichen der Höchstprämienstufe gezahlt wird, ist eine Kündigung erst nach Ablauf dieser weiteren 10 Jahre möglich. 

Wie wir bereits berichteten, versuchen vor allem Sparkassen und Volksbanken aufgrund des momentanen niedrigen Zinsniveaus, die für Sparer lukrativen Sparverträge zu kündigen. Die Prämiensparverträge sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie eine variable Grundverzinsung vorsehen und darüber hinaus erhalten die Sparer am Ende des jeweils abgelaufenen Sparjahres eine verzinsliche Prämie, deren Höhe sich nach einer Prämienstaffel richtet. Oft wird nach Ablauf des 15. Sparjahres die Höchstprämie von 50 Prozent erreicht. 

Wann darf die Sparkasse den Sparvertrag kündigen? 

Lange herrschte Uneinigkeit, wann die Sparkassen und Banken die Sparverträge kündigen dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.05.2019, Az.  XI ZR 345/18, entschieden, dass bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen ist. Beträgt die Höchstprämie beispielsweise 50%, so kann bei Erreichen dieser Prämienstufe der Vertrag von der Sparkasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. 

Die Prämienstaffel endet nicht mit der Höchstprämie 

Wird die im Sparvertrag abgedruckte Prämienstaffel  nach dem Erreichen der Höchstprämie jedoch noch weitere Jahre fortgeführt, ist nach Auffassung des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt, Urteil vom 05.01.2021, Az. 1 C 436/20, eine Kündigung des Prämiensparvertrages durch die Bank erst nach Ablauf dieser Folgejahre möglich. Im konkreten Fall sollte die Höchstprämie von 50% nach Ablauf des 15. Sparjahres gezahlt weden und dann für 10 weitere Jahre fortgeführt werden. Eine Kündigung des Sparvertrages ist dann erst nach 25 Jahren zulässig. 

Sind auch Sie betroffen?

Rechtsanwältin Dr. Birte  Eckardt begrüßt diese Entscheidung: "Das Amtsgericht hat hier richtig berücksichtigt, dass der Sachverhalt anders gelagert ist als der dem Bundesgerichtshof vorgelegene. Dort endete die Prämienstaffel mit dem Ablauf von 15 Jahren. Betroffene Verbraucher sollten die Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob sie sich gegen die Kündigung wehren können. Außerdem sind in vielen Fällen auch die Zinsen von den Sparkassen und Banken zu gering berechnet worden. Auch dies sollte von einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. "

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt auch gerne Ihre Interessen.


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