Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

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Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind heute nicht mehr verpflichtet, einen gemeinsamen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen zu wählen. Jeder Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kann den Namen behalten, den er oder sie bei der Heirat trägt.

Wenn die Eheleute nie einen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben, bleibt bei der Scheidung alles beim Alten, d.h. jeder behält seinen Namen.

Existiert dagegen ein gemeinsamer Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen, so passiert bei der Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft: Zunächst nichts!

Jeder Geschiedene ist berechtigt, den Ehenamen fortzuführen und nichts zu ändern. Der andere Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kann auch die Namensänderung hin zum „Mädchennamen“ nicht erzwingen.

Viele geschiedene Ehepartner wollen jedoch den Ehenamen loswerden und den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen. Das ist durch Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich. Hierzu muss ein Termin beim Standesamt vereinbart werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin lässt sich den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss vorlegen. Nach der Wiederannahme des „Mädchennamens“ (in der Regel der Geburtsname) sollten alle Dokumente, die noch auf den Ehenamen lauten, geändert werden.

Wenn Eheleute in 2. oder 3. Ehe verheiratet waren, ergeben sich für sie mehrere Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Nachnamen und die aktuelle Scheidung. So kann eine zum 2. Mal geschiedene Ehefrau wahlweise ihren Geburtsnamen oder den Namen aus 1. Ehe annehmen. Möglich sind auch Gestaltungen im Hinblick auf Doppelnamen. Es kommt in der Regel auf die Einzelfallsituation an, die konkret betrachtet werden sollte.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben.

Simon Huckert

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin

Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information zur Namenswahl nach der Scheidung. Er kann eine individuelle anwaltliche Beratung zu Ihrem eigenen Lebenssachverhalt und Ihrer Problemstellung nicht ersetzen.


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