Kann mir der Chef das Tragen von Dienstkleidung vorschreiben?

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Herr T. schreibt: „Ich bin seit Jahren als Busfahrer tätig. Jetzt will mein Chef, dass wir ein Hemd tragen mit Firmenlogo und möglichst noch ein Stirnband ... Ich mach mich doch nicht zum Affen. Kann der Chef das anweisen und muss ich das dann machen. Riskiere ich eine Abmahnung oder fristlose Kündigung, wenn ich es nicht mache. ..."

Hier unsere Antwort im Auszug:

„Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung grundsätzlich nach billigem Ermessen bestimmen. Dies gilt auch für das Tragen einer bestimmten Dienstkleidung. Die Juristen nennen das ‚Direktionsrecht des Arbeitgebers'.

Wenn bei Ihnen im Arbeitsvertrag etwas über die Dienstkleidung geregelt ist, kommt der Chef mit dem Direktionsrecht nicht groß weiter. Dann muss die Änderung mit Ihnen vereinbart werden. Wenn Sie mit dem Hemd - und dem Stirnband - nicht einverstanden sind, müsste der Chef eine Änderungskündigung aussprechen. Hiergegen können Sie vor dem Arbeitsgericht Klage erheben.

Steht nichts zur Dienstkleidung im Vertrag, können Sie dem Chef nicht mit der Begründung kommen, Sie hätten in der Vergangenheit kein weißes Hemd mit Logo tragen müssen und würden dies auch zukünftig nicht tun wollen. Ein solches Recht steht Ihnen nicht zu. Allein aus der Tatsache, dass der Chef in der Vergangenheit auf das weiße Hemd mit Logo verzichtete, kann nicht geschlossen werden, dass er das für alle Zeit so will. Da werden Sie sich wohl fügen müssen, sonst riskieren Sie tatsächlich eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Mit dem Stirnband würde ich mich allerdings auch schwer tun ..."

Sie haben Fragen zu dem Thema oder sind selbst betroffen? Bitte einfach anrufen oder schreiben.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Bertram Petzoldt

Fachanwalt für Arbeitsrecht/ Fachanwalt für Sozialrecht

0351-21303040


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