Kanzlei Bear & Wolf mahnt für Monster Energy Company wegen Verstößen gegen Markenrecht ab

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Nach uns vorliegenden Informationen mahnt die Kanzlei Bear & Wolf für die Monster Energy Company aufgrund von Verstößen gegen das Markenrecht ab. Die Empfänger der Abmahnschreiben werden aufgrund der Tatsache abgemahnt, dass sie auf der Internethandelsplattform eBay Schlüsselanhänger und Aufkleber angeboten haben sollen, die das Logo der Monster Energy Company tragen, ohne das Einverständnis der abmahnenden Gesellschaft geholt zu haben. Die Abgemahnten werden dazu aufgefordert, 2.948,90 Euro zu zahlen.

Es wird geltend gemacht, dass die Verwendung des Logos der Monster Energy Company eine Markenrechtsverletzung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) ist. Zudem soll darin eine Aufmerksamkeitsausbeutung und Rufausbeutung zu sehen sein. Die Abmahnenden sehen deshalb Unterlassungsansprüche nach Art. 9 Abs. 1, lit. a) und c), Abs. 2, Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2 GMV erfüllt sowie Schadensersatzansprüche gemäß §§ 14 Abs. 6, 125 b Nr. 2 MarkenG i.V.m. Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2 GMV. Art. 9 Abs. 1 lit. a) - c) stellen für Kennzeichenrechtsverletzungen drei mögliche Konstellationen auf: Kennzeichenrechtsverletzungen durch die Verwendung identischer Zeichen bei identischen Produkten, durch die Verwendung verwechslungsähnlicher Zeichen bei verwechslungsähnlichen Produkten und die Ausnutzung eines bekannten Zeichens für andere Produkte.

Was bedeutet eine Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Namen der Monster Energy Company?

Eine Abmahnung beinhaltet die Aufforderung, eine bestimmte Handlung – hier einen Verstoß gegen das Markenrecht – zu unterlassen. In diesem außergerichtlichen Verfahren begehren die Abmahnenden die kostengünstige und schnelle Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Der zentrale Punkt einer Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Mit diesem verlangen die Absender der Abmahnungen, dass die rechtswidrigen Markenverstöße zukünftig eingestellt werden. Bei einem tatsächlich bestehenden Unterlassungsanspruch reicht es für gewöhnlich nicht, das Verhalten zu beenden, sondern es muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch diese Unterlassungserklärung kann bei einem erneuten Verstoß eine hohe Vertragsstrafe drohen.

Daneben können andere Ansprüche, wie in diesem Fall Schadensersatzansprüche, geltend gemacht werden.

Vorgehen bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Bear & Wolf für die Monster Energy Company

Markenrechtliche Abmahnungen sollten in jedem Fall, unabhängig davon, ob Sie den Verstoß begangen haben oder nicht, ernst genommen werden. Denn ignorieren Sie die Abmahnung und erhalten die Abmahnenden daher in der angegebenen Frist keine Reaktion, könnten sie ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Das wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Sie sollten es vermeiden, Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen oder den geforderten Betrag direkt zu zahlen. Stattdessen raten wir Ihnen, innerhalb der angegebenen Frist sich an im Markenrecht erfahrene Anwälte zu wenden. Diese können Ihnen helfen, die Begründetheit der Ansprüche zu überprüfen sowie gegebenenfalls über die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln oder den Umfang der Unterlassungserklärung anzupassen. Die beigefügten Vordrucke der Unterlassungserklärungen sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden. Denn sie können als Schuldeingeständnis gewertet werden und haben eine Bindungswirkung, die weit in die Zukunft reicht. Unsere Anwälte können Ihnen dabei helfen, keine zu weit gefasste Erklärung abzugeben, die Sie über das notwendige Maß hinaus bindet.

Kanzlei Werdermann | von Rüden hilft bei Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverstößen

Die bundesweit tätigen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden stehen Ihnen bei markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Bear & Wolf mit kompetentem Rat zur Seite. Sie können auf Jahre der Erfahrung mit Abmahnung im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes der Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bauen. Unsere Rechtsanwälte arbeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu fairen Pauschalpreisen. Für eine erste kostenlose Erstberatung können Sie uns Ihre Abmahnung auf unserer Website zukommen lassen oder sich telefonisch melden.


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