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Kanzlei CBH verlangt Zustimmungserklärung für Louis Vuitton wegen angeblicher Markenverletzung aus

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Wir bearbeiten in unserer Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte CBH. Diese vertritt die Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. aus Paris, Frankreich. In dem Abmahnschreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, eine angeblich gefälschte Louis Vuitton Boxershorts nach Deutschland eingeführt zu haben.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main soll Louis Vuitton darüber informiert haben, dass unser Mandant Empfänger eines Paketes gewesen sei, in dem sich eine Louis Vuitton Boxershorts befunden haben soll. Diese Boxershorts sei ein „offensichtliches Falsifikat“. Auf der Boxershorts hätten sich Markenzeichen von Louis Vuitton befunden, obwohl es sich bei der Boxershorts nicht um originale Ware der Luxusmarke handele. Mithin wirft die Kanzlei CBH unserem Mandanten eine Markenrechtsverletzung vor.

Forderungen:

Infolge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine sogenannte Zustimmungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Mit dem Unterzeichnen dieser Erklärung würde unser Mandant sein Einverständnis in die Vernichtung der abgefangenen Waren erklären. Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch für das Grenzbeschlagnahmeverfahren sowie die Inanspruchname der CBH Rechtsanwälte geltend gemacht. Insgesamt soll unser Mandant 235,- € binnen einer bestimmten Frist an die Kanzlei CBH überweisen.

Sollte die Erklärung unterschrieben werden?

Wir raten Abgemahnten grundsätzlich davon ab, ohne vorherige rechtliche Überprüfung der Abmahnung Dokumente zu unterschreiben oder Zahlungen zu leisten. Ob die angebliche Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, bedarf der spezialisierten Überprüfung im Einzelfall. Die geltend gemachten Ansprüche bestehen jedenfalls nicht, wenn gar keine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat. Diese erfordert unter anderem Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, sollte durch einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. 

 Wir helfen Ihnen gerne. Bundesweit.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Dazu können Sie uns Ihr Anwaltsschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de senden oder uns unter 02307-17062 erreichen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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