CBH Rechtsanwälte verlangen Zustimmungserklärung im Auftrag von Louis Vuitton

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Die Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. aus Paris hat die Kanzlei CBH Rechtsanwälte damit beauftragt, einen unserer Mandanten anzuschreiben. Dieser soll versucht haben, eine gefälschte Handtasche per Paket nach Deutschland einzuführen. Jetzt soll unser Mandant eine Zustimmungserklärung unterschreiben. 

Bei der Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. handelt es sich um die Herstellerin von Luxusbekleidungsstücken und -accessoires, wie z.B. Handtaschen oder Koffern. Sie ist Inhaberin unter anderem der markenrechtlichen Unionsmarken 000015602 (LV-Mongramm-Muster), 000015610 (Schriftzug "Louis Vuitton") und 000015628 ("LV"-Emblem). Diese Marken sind in Nizzaklasse 18, also für Waren aus Leder, eingetragen und entsprechend markenrechtlich geschützt. 

Angebliche Markenrechtsverletzung:

Louis Vuitton sei kürzlich vom Hauptzollamt Frankfurt am Main - Zollamt Fracht - darauf hingewiesen worden, dass unser Mandant Empfänger eines Pakets sei, in dem sich eine Handtasche befunden hat. Bei dieser Handtasche handele es sich um ein "offensichtliches Falsifikat". Durch die Einfuhr nach Deutschland verletze unser Mandant die oben genannten Markenrechte von Louis Vuitton. Unter Verweis auf Art. 23 Abs. 1 VO (EU) Nr. 608/2013 und die Entscheidung des Gerichtshofs (EuGH) Blomqvist ./. Rolex, GRUR 2014, 283 verlangt Louis Vuitton von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware. Außerdem soll unser Mandant die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und die Kosten der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte erstatten, die "zu Ihren Gunsten" nur mit einer Pauschale von 235,00 € berechnet werden. 

Unsere Einschätzung und Reaktionstipps für Betroffene:

Ob die angebliche Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, bedarf der spezialisierten Überprüfung im Einzelfall. Grundsätzlich scheidet eine Markenrechtsverletzung z.B. aus, wenn kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. 

Wir bieten Betroffenen eine individuelle kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu dem jeweiligen Einzelfall an. Dazu können Sie uns Ihr Anwaltsschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de senden oder uns unter 02307-17062 erreichen. 

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und damit insbesondere auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten sowohl gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung, als auch bei dem Schutz ihrer Marken. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Kanzleiinhaber Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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