Kanzlei Dres.Lohner,Fischer,Igwecks&Colleg.-Berechtigungsanfrage- Borussia Dortmund-Westfalenstadion

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Haben Sie von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen eine sogenannte Berechtigungsanfrage erhalten? Werden Sie in diesem Schreiben danach gefragt, woher Sie sich das Recht ableiten, die Marke „Westfalenstadion“ zu benutzen? Dann sollten Sie unseren Newsartikel lesen, um Tipps zu erhalten.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Zunächst gilt es zu klären, was eine sog. Berechtigungsanfrage überhaupt ist. Eine Berechtigungsanfrage wird häufig im Auftrag von Unternehmen verschickt, um vom Angefragten zu erfahren, warum er eine bestimmte Marke in seinem Online-Angebot verwendet. Die Berechtigungsanfrage ist keine Abmahnung, sie kann aber, wenn man nicht angemessen reagiert, zu einer Abmahnung führen. In einem uns vorliegenden Fall, hat der Angefragte auf dem Amazon-Verkaufsportal Aufnäher verkauft. Dabei hat er die Marke „Westfalenstadion“ verwendet, ohne dass ihm eine Zustimmung von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vorlag. Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen warf dem Angefragten also eine Markenrechtsverletzung vor.

 „Westfalenstadion“ = geschützte Marke?

„Westfalenstadion“ ist eine geschützte Marke. Inhaberin dieser Marke ist die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ges. vertreten durch die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, diese wiederum ges. vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund. Für den Nachweis, dass der BVB Inhaber der geschützten Marke ist, hat Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks der Berechtigungsanfrage eine entsprechende Urkunde beigefügt.

Wie sollte ich auf die Berechtigungsanfrage reagieren?

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Nehmen Sie die Berechtigungsanfrage ernst und reagieren Sie zügig. Wenn Sie nicht rechtzeitig und richtig handeln, können Sie eine Abmahnung erhalten, diese wiederum kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen und kompetenten Anwalt.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Unsere fachkundigen Anwälte verteidigen bundesweit Mandanten, die Berechtigungsanfragen und Abmahnungen erhalten haben. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Zögern Sie nicht! Sie erreichen uns telefonisch und auch per E-Mail.


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