Kanzlei erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnung der Oekogeno eG

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Erfolgreiches Vorgehen von IPCL Rieck beim Landgericht Kiel: Unser Mandant benutzte auf seiner Webseite den Begriff „Solar Rente“. Hierfür erhielt er im Dezember 2015 eine markenrechtliche Abmahnung durch die Oekogeno eG, vertreten durch die Kanzlei Böhm & Collegen. Darin wurde unser Mandant zur Unterlassung der Verwendung des Begriffs „Solar Rente“ aufgefordert. Im gleichen Schreiben verlangte die Oekogeno eG einen Aufwendungsersatz i. H. v. 1.822,96 €.

Unser Vorgehen

In unserer eingehenden markenrechtlichen Prüfung erwies sich die Abmahnung der Oekogeno eG als unberechtigt. Deshalb forderten wir die Oekogeno eG für unseren Mandanten auf, die Abmahnung zurückzunehmen & von einer gerichtlichen Geltendmachung abzusehen. Auch die unserem Mandanten entstandenen Kosten für unser Tätigwerden verlangten wir von der Oekogeno e.G. erstattet.

Die Oekogeno eG bzw. die beauftragte Kanzlei Böhm & Kollegen hatte in der markenrechtlichen Abmahnung behauptet, unser Mandant hätte durch die Benutzung des Begriffs „Solar Rente“ auf seiner Webseite die eingetragene Marke der Oekogeno e.G. verletzt.

Aus unserer Sicht war die markenrechtliche Abmahnung unbegründet, weil die Markenrechte der Oekogeno e.G. für ein Verbot der Nutzung des Begriffs „Solar Rente“ durch Dritte nicht ausreichten. Im Zuge der Einsichtnahme in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zeigte sich nämlich, dass für die Oekogeno e.G. nur eine Wort-/Bildmarke mit den Wortbestandteilen „Ö Solar Rente“ eingetragen war.

Darüber hinaus bestanden hier erhebliche Bedenken, ob es sich bei der vorgeworfenen Benutzung überhaupt um eine sog. markenmäßige Benutzung handelt.

Nachdem die von der Kanzlei Böhm & Collegen vertretene Genossenschaft der Aufforderung zur Rücknahme der unbegründeten Abmahnung nicht fristgemäß nachkam, erhoben wir für unseren Mandanten Klage vor dem Landgericht Kiel.

Erfolg bei Gericht für IPCL Rieck

Aufgrund der unberechtigten Abmahnung stand unserem Mandanten ein Aufwendungsersatzanspruch für unsere Kosten gegen die Oekogeno eG zu.

Das sah auch das Landgericht Kiel so – es ließ in einem Hinweis bereits vor der mündlichen Verhandlung erkennen, dass die Klage unseres Mandanten Erfolg haben dürfte. Es schloss sich unserer Ansicht an, dass die bloße Nennung des Begriffs „Solar Rente“ keine Markenverletzung darstellt, da es sich schon nicht um eine markenmäßige Benutzung handelte.

Daraufhin erkannte die Oekogeno eG den geltend gemachten Anspruch vollumfänglich an – sie muss nun die gesamten Gerichts- und Verfahrenskosten, die zur eigenen Rechtsverfolgung angefallenen Kosten und die außergerichtlichen Kosten unseres Mandanten tragen.

Obacht im Markenrecht!

1. Abgemahnt?

Eine Abmahnung im Markenrecht sollte immer ernst genommen werden. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, droht Ihnen mindestens ein teures gerichtliches Verfahren. So sind im Markenrecht Streitwerte ab 50.000,- € der Normalfall. Außerdem kann die Gegenseite ihre Ansprüche nicht nur im einstweiligen Rechtsschutz per einstweilige Verfügung, sondern auch noch im sogenannten Hauptsacheverfahren mit normaler Klage geltend machen, schlimmstenfalls sogar gleichzeitig. Die möglichen Kosten sind atemberaubend. Einfach unterschreiben sollten Sie eine z. B. der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung dennoch in keinem Fall. Diese wird stets zum Vorteil des Abmahners formuliert sein. Wir prüfen für Sie, welche Änderungen möglich sind, um sie so wenig wie möglich einzuschränken. Unter Umständen können wir die Abmahnung auch vollständig abwehren und den Spieß umdrehen, wie im vorliegenden Fall. Unserem Mandanten sind so keinerlei Kosten entstanden, da er alles von der Oekogeno e.G. erstattet bekommen muss.

2. Ihr Markenrecht verletzt?

Zögern Sie nicht, ihre hart erarbeitete, wertvolle Marke zu schützen. Dulden Sie eine Markenrechtsverletzung zu lange, kann es sein, dass Sie Ihre Verbots-Rechte verlieren (§ 21 MarkenG). Zwar schrecken viele vor der Beauftragung eines rechtlichen Beistands aus Kostengründen zurück. Allerdings zeigt der oben geschilderte Fall, dass Sie mit Markenrechts-Profis wie uns alle Kosten erstattet bekommen können. Bei Markenrechtsverletzungen zu Ihren Lasten sind darüber hinaus umfangreiche Auskunfts- & Schadenersatzansprüche durchsetzbar.

Markenrechtliche Streitigkeiten sind meist sehr komplex & kostspielig. Selbst Rechtsanwälte, soweit nicht auf das Markenrecht spezialisiert, sind hier schnell überfordert. Beauftragen Sie daher lieber gleich die Profis im Markenrecht.

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