Kanzlei KPW mahnt für Global Standard (GOTS-Siegel) ab

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Die Global Standard gemeinnützige GmbH mahnt wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der geschützten Marke „GOTS“ ab.

Bei den Zeichen „GOTS“ handelt es sich um ein Siegel der Firma Global Standard gemeinnützige GmbH (gGmbH) aus Stuttgart. Mit diesem Siegel soll laut Abmahnung die nachhaltige Herstellung von Textilien zertifiziert werden. Die Abkürzung „GOTS“ steht dabei für Global Organic Textile Standard. In der Abmahnung, die die Kanzlei KPW im Auftrag der Firma Global Standard gemeinnützige GmbH ausspricht, wird gerügt, dass der abgemahnte Händler auf seiner Webseite mit dem GOTS-Siegel werbe, ohne selbst von dem Unternehmen Global Standard gemeinnützige GmbH zertifiziert worden zu sein. Dies sei einerseits eine Markenrechtsverletzung, andererseits auch eine Irreführung des Verbrauchers und eine unlautere geschäftliche Handlung. Infolge dieser angeblichen Rechtsverletzungen wird unser Mandant in der uns vorliegenden Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem soll er die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung erstatten, die mit 2.743,43 € beziffert werden.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Bei einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem sich der Unterzeichner dazu verpflichten würde, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Täte er dies doch, müsste er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Manchmal wird in Unterlassungserklärungen eine pauschale Vertragsstrafe (z. B. 5.100 €) fest vereinbart, manchmal wird die Festlegung der Vertragsstrafe in das billige Ermessen des Abmahners gestellt. Dieser letztgenannte Fall wird auch „Hamburger Brauch“ genannte. Dabei besteht im Falle eines Verstoßes ein größerer Verhandlungsspielraum als bei einer pauschal versprochenen Vertragsstrafe.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie direkt spezialisierte fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit für Sie rasch und rechtssicher beendet werden. Zudem können häufig die in einer Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden. Wir raten davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte ein Schuldeingeständnis darstellen. Eine Abmahnung sollte von dem Empfänger keinesfalls ignoriert werden. Sodann könnte der Abmahner nach Fristverstreichen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken, die mit weiteren Kosten für den einstigen Abgemahnten verbunden wäre.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo zum Thema, das wir in diesem Beitrag verlinkt haben!

Bei Abmahnungen kommt es hinsichtlich der Berechtigung immer auf die Einzelfallumstände an. Deshalb bedarf jede Abmahnung einer spezialisierten und individuellen Überprüfung. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet Abgemahnten daher eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihr Abmahnschreiben einfach bspw. per Email zu. Wir prüfen diese kurz und geben Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung. 

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • bundesweite Vertretung
  • unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne auch unter der angegebenen Telefonnummer erreichen.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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