Abmahnung durch Kanzlei Schroeder wegen Auftretens als „Schein-Privater“ bei Lego-Verkäufen auf eBay

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Abmahnung der Kanzlei Schroeder aus Kiel wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. „Schein-Privater“ auf eBay.de im Rahmen des Verkaufs von Lego-Artikeln.

RA Lutz Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Online-Händlers, welcher auf der Plattform eBay Lego-Artikel zum Verkauf anbietet. RA Schroeder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay vertreibt und somit mit seinem Mandanten im Wettbewerb steht. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibe, jedoch privat auftritt. Zum Beweis der Verkaufsaktivitäten sind dem Schreiben sog. „Screenprints“ der aktuellen Verkaufsangebote und der Käuferbewertungen beigefügt. Durch dieses Auftreten als „Schein-Privater“ verschaffe sich der Betroffene nach Ansicht von RA Schroeder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

RA Schroeder wurde bereits für das Aussprechen von Abmahnungen im Namen von anderen Online-Händlern bekannt. Auch hier lautete der Vorwurf, der Betroffene würde als Schein-Privater auftreten und dadurch gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verstoßen. 

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Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, basierend auf dem Streitwert der Sache, welchen RA Lutz Schroeder auf 7.500,00 € festgesetzt hat, gefordert, sodass zur Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung von insgesamt 612,80 € hinzukommt. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Ablauf der von RA Schroeder gesetzten Frist wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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