Kanzleimarketing: So gelingt der perfekte Außenauftritt als Anwalt
- 14 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die Kanzlei als Marke: Der Ausgangspunkt für Marketing als Anwaltskanzlei
- Strategie im Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Identity
- Visuelles Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Design
- Sprachliches Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Language
- Agierendes Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Behaviour
- Häufige Fragen und Antworten zum Kanzleimarketing für Anwälte
Die Kanzlei als Marke: Der Ausgangspunkt für Marketing als Anwaltskanzlei
Anwälte treten gegenüber Ratsuchenden als hochqualifizierte Dienstleister auf – und damit auch als Marke. Diese lässt sich durch Kanzleimarketing aktiv formen. Die Unterstützung einer Marketingagentur ist dabei nicht unbedingt vonnöten.
Kanzleimarketing zahlt sich aus: Im Wettbewerb um potenzielle Mandanten kann eine wohldurchdachte Marke, wenn sie stringent umgesetzt wird, von großem Vorteil sein. Sie beeinflusst die Art und Weise, wie der Anwalt und sein Beratungsangebot wahrgenommen werden. Zugleich vermag sie, Kunden dauerhaft zu binden.
Strategie im Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Identity
Idealerweise liegt dem Kanzleimarketing ein Konzept samt Strategie zugrunde: die sogenannte Corporate Identity. Diese definiert die Positionierung und das Selbstverständnis des Anwalts bzw. der Kanzlei. Darin wird festgelegt, wie sich das Anwaltsbüro nach außen präsentiert.
Das macht ein starkes Kanzleimarketing aus:
- Authentizität:
Der Außenauftritt sollte zum Anwalt und der Kanzlei passen. Ziel ist es, dass Ratsuchende ab der ersten Begegnung mit der Marke bis zum persönlichen Kontakt den Außenauftritt als stimmig und zutreffend wahrnehmen.
- Hochwertigkeit:
Bei anspruchsvollen Dienstleistungen wie der Rechtsberatung kommt dem Faktor Qualität eine besondere Bedeutung bei. Ein hochwertiger Außenauftritt spiegelt dies wider. So vermittelt das Kanzleimarketing Ratsuchenden ein Bild von Souveränität und Professionalität.
- Einheitlichkeit:
Ein Außenauftritt ist dann stark, wenn er konsequent eingehalten wird. Besteht die Kanzlei aus mehreren Personen, sollten alle den gleichen Außenauftritt pflegen. Ein einheitliches Bild im Kanzleimarketing unterstreicht gegenüber den Ratsuchenden die Verlässlichkeit des Anwaltsbüros.
Die Vorteile eines starken Kanzleimarketings für Rechtsanwälte
Es lohnt sich für Rechtsanwälte, ihre Kanzlei als Marke bewusst aufzusetzen und zu pflegen. Auf Ratsuchende hat ein starkes Kanzleimarketing gleich mehrere Effekte.
1. Präsenz
Eine Kanzlei-Marke wird in den Köpfen der Zielgruppe umso präsenter, je öfter diese sie als solche wahrnimmt. Man kann sich das wie ein Markenkonto vorstellen, in das jeder Kontakt mit der Marke einzahlt.
Hat ein Ratsuchender ein konkretes juristisches Anliegen oder wird er nach einer Empfehlung gefragt, fällt ihm mit großer Wahrscheinlichkeit als erstes diejenige Kanzlei ein, deren Kanzleimarketing den stärksten Eindruck bei ihm hinterlassen hat.
2. Wiederkennungswert
Ratsuchenden hilft die Marke dabei, auf den ersten Blick – z. B. bei der Recherche bei Google oder dem Durchscrollen in Social Media – zu erkennen, wenn sie Kontakt mit ein und derselben Kanzlei haben. Umso ausgeprägter die Marke, desto höher ist auch ihr Wiedererkennungswert.
Zugleich unterscheidet sich der Anwalt durch seine Marke von Wettbewerbern und hebt sich von ihnen ab.
3. Vertrauen
Eine ausgeprägte Marke vermittelt eine greifbare Vorstellung darüber, was den Anwalt bzw. die Kanzlei ausmacht. Das schafft ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen gegenüber dem Rechtsberater und seinen Leistungen – ein wichtiges Fundament für die Erteilung eines Mandats.
4. Zugehörigkeit
Interagiert eine Kanzleimarke mit Ratsuchenden – beispielsweise indem sie diese auf anwalt.de durch Rechtstipps vor den juristischen Fallstricken des Alltags warnt oder Rezensionen kommentiert –, entsteht eine persönliche Beziehung zwischen den einzelnen Ratsuchenden und der Marke. Sie fühlen sich der Kanzlei verbunden.
Weitere Tipps, wie Sie sich als Marke positionieren, verrät Ihnen ein eigener Beitrag.
Wann ist die Beauftragung einer Werbeagentur für das Marketing einer Anwaltskanzlei sinnvoll?
Das Hinzuziehen einer Werbeagentur kann beim Aufsetzen und bei der Pflege des Kanzleimarketings eine große Unterstützung sein. Beauftragt der Anwalt einen Dienstleister, kann er sich vollständig auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren. Zugleich profitiert er von der Marketing-Expertise der Agentur und darf mit einem professionell gestalteten Kanzleimarketing rechnen.
Allerdings sind die Leistungen von Agenturen mitunter recht kostspielig. Insbesondere für einzelne niedergelassene Anwälte und kleinere Kanzleien ist es unter Umständen effizienter, sich selbst um das Anwaltsmarketing zu kümmern.
Der Anwalt kennt seine Kanzlei und die Klientel am besten. Er weiß, welche Darstellung zu ihm passt. Letztlich kommt es beim Kanzleimarketing mehr darauf an, auf die Zielgruppe authentisch zu wirken als unbedingte Perfektion zu erzielen.
Anleitungen mit konkreten Tipps zur Umsetzung, wie der vorliegende Ratgeber, liefern das Rüstzeug, um auch als in Marketingaufgaben Ungeübter Schritt für Schritt das eigene Kanzleimarketing zu gestalten. Der anwalt.de-Report versorgt Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter kostenfrei mit aktuellen Ratgebern und Praxistipps rund um das Thema Kanzleimarketing für Rechtsanwälte – unabhängig von einer anwalt.de-Mitgliedschaft.
Stößt der Anwalt bei einzelnen Gestaltungsaufgaben an seine Grenzen, z. B. beim Entwerfen eines Logos, kann er auch gezielt nur für diese Aufgaben im Anwaltsmarketing eine Agentur hinzuziehen.
Markenschutz
Eine Kanzleimarke kennzeichnet die Dienstleistungen einer Kanzlei bzw. eines Anwalts. Sie zählt als geistiges Eigentum. Je mehr Anerkennung eine Marke genießt, desto höher ist ihr Wert – der sich in gewisser Weise schützen lässt.
Anwälte bzw. Kanzleien können ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Mit dem Eintrag in das DPMA-Register entsteht regelmäßig der Markenschutz. Damit erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, seine Marke für die geschützten Dienstleistungen zu nutzen.
Für Anwälte bzw. Kanzleien ist es allerdings in der Praxis oftmals nicht notwendig, eine eigene Marke schützen zu lassen; insbesondere dann, wenn der Kanzleiname aus dem eigenen Namen besteht.
Visuelles Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Design
Ein aussagekräftiges Erscheinungsbild verleiht dem Kanzleimarketing des Anwalts bzw. der Kanzlei Wiedererkennungswert auf den ersten Blick. Das sogenannte Corporate Design definiert, wie die grafischen Konstanten – z. B. das Kanzleilogo und die Unternehmensfarbe der Kanzlei – aussehen.
Das Kanzleilogo
Sowohl für einzelne niedergelassene Anwälte als auch für mehrköpfige Kanzleien empfiehlt sich ein eigenes Kanzleilogo. Im Kanzleimarketing kommt dem Logo eine zentrale Rolle zu, denn es dient als das Symbol der Kanzlei.
Bei der Gestaltung des Kanzleilogos sollte man auf folgende Merkmale achten:
- Passend zum Anwalt bzw. der Kanzlei:
Idealerweise spiegelt das Logo den Charakter der Kanzlei wider. Ist das Anwaltsbüro z. B. eher familiär oder urban gehalten? Die grafische Gestaltung sollte diesen Stil aufgreifen. Hat sich die Kanzlei auf ein Rechtsgebiet spezialisiert, kann auch dies andeutungsweise im Logo dargestellt werden.
- Zeitlos:
Der Aufbau des eigenen Kanzleimarketings ist eine Investition in den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei. Deshalb sollte das Logo keinen kurzlebigen Trends folgen, sondern von zeitloser Eleganz geprägt sein.
- Symbolisch:
Durch das Logo sendet der Anwalt bzw. die Kanzlei eine Botschaft. Das Logo drückt einen gewissen Stil aus, ruft Assoziationen hervor und transportiert eine Stimmung. Dadurch erweckt es beim Betrachter Aufmerksamkeit – der Ratsuchende setzt sich automatisch damit auseinander. Aus diesem Grund haben sich insbesondere ein wenig abstrakt gehaltene Logos bewährt, da sie Denkanreize bieten.
- Einprägsam:
Die stärksten Logos lassen sich frei aus dem Gedächtnis nachzeichnen. Je einfacher ein Kanzleilogo gestaltet ist, desto leichter prägt es sich ein. Zugleich sollte es jedoch auch Wiedererkennungswert besitzen. Es muss folglich über markante Merkmale verfügen, die es von anderen Logos unterscheiden. Eben diese Unterscheidungskraft ist wichtig, damit das Logo Markenschutz erlangen kann.
- Multimedial einsetzbar:
Das Kanzleilogo findet sich als Gestaltungsmerkmal im gesamten Kanzleimarketing wieder; sowohl auf analogen Unterlagen als auch in digitaler Form. Deshalb sollte das Logo am besten gleich von Anfang an in verschiedenen Dateiformaten angelegt werden:
~ als CMYK für vierfarbigen Druck auf Papier
~ als Pantone oder RAL für die Bedruckung von Gegenständen wie z. B. Werbemitteln
~ als RGB für die Einbindung in Onlinemedien wie dem anwalt.de-Profil
~ als Schwarz-Weiß-Version für Stempel und Telefaxe
Bei deutlich querformartigen oder komplexeren Kanzleilogos empfiehlt es sich, einen Bestandteil des Logos als sogenanntes Favicon zu definieren und in einem quadratischen Bildformat isoliert darzustellen. Favicons finden u. a. im Browser-Reiter als Symbolbild der Website oder als Profilbild im Kanzleiauftritt in Social Media Verwendung. Für das anwalt.de-Profil sollte jedoch das vollständige Kanzleilogo genutzt werden, da für dieses ausreichend Platz vorhanden ist.
Die Unternehmensfarbe der Kanzlei
Abgeleitet aus dem Kanzleilogo kann der Anwalt bzw. die Kanzlei eine Farbe als Unternehmensfarbe definieren. Diese lässt sich in den verschiedenen grafisch gestalteten Materialien der Kanzlei einsetzen, um ihnen eine einheitliche Note zu verleihen.
Farben rufen automatisch bestimmte Empfindungen bzw. Assoziationen bei den Betrachtern hervor. Oftmals sind es über die Personen hinweg die gleichen Gefühle und Assoziationen, da die Zuschreibung der Farben kulturell verankert ist.
In westlichen Ländern werden die Farben meist wie hier seitlich aufgeführt assoziiert.
Agiert die Kanzlei in verschiedenen Kulturkreisen, sollten etwaige Unterschiede in den Farbassoziationen berücksichtigt werden.
Bei der Wahl der Unternehmensfarbe gilt es zu beachten, dass diese Markenschutz genießen können. Trifft dies zu, dürfen sie nicht von konkurrierenden Unternehmen genutzt werden. Ob eine Farbe bereits geschützt ist, sollte man daher zuvor beim DPMA recherchieren.
Die Bildsprache der Kanzlei
Alle Fotografien und Grafiken, die im Kanzleimarketing Verwendung finden, sollten einem einheitlichen Stil folgen. Auf diese Weise sind die Bilder jederzeit flexibel miteinander kombinierbar.
Darum sollte für Fotografien festgelegt werden,
- wie kräftig die Farben sein sollen.
- wie viel Licht in den Bildern gewünscht ist.
- ob alle Elemente in den Aufnahmen scharf zu sehen sind oder der Hintergrund verschwimmt.
- ob die Fotografien Personen bzw. Stillleben minimalistisch oder vor gefüllter Kulisse präsentieren.
Tipps für die Gestaltung von Profilbildern – z. B. für die Präsenz auf anwalt.de – liefert ein eigener Beitrag zum Thema auf anwalt.de.
Die Schriftart der Kanzlei
Die werblichen, von der Kanzlei selbst publizierten Unterlagen sollten ebenfalls in Bezug auf die Schriftart einen durchgehenden Stil aufweisen.
Dabei sollte die Schrift leicht zu lesen und daher am besten möglichst schlicht gehalten sein. Es empfiehlt sich, einfach in einem gängigen Schreibprogramm wie z. B. Microsoft Word nach einer passenden Schriftart zu recherchieren.
Die grafische Gestaltung von Werbeträgern der Kanzlei
Für eine einheitliche Linie im Kanzleimarketing sollten die verschiedenen Arten von Werbeträgern möglichst konstante Gestaltungsmerkmale aufweisen. Werden beispielsweise immer wieder Anzeigen der Kanzlei veröffentlicht, sollten diese einen durchgehenden Stil verfolgen.
Daher kann es sinnvoll sein, einmal pauschal die grafische Gestaltung der einzelnen Werbeträger zu definieren und entsprechende Vorlagen bzw. Muster anzulegen.
Für analoge Werbeträger, z. B. für:
- Briefpapier, Stempel und Visitenkarten
- Kanzleischild, Glasbeklebung auf Fenstern und Türen, Inneneinrichtung sowie Fahrzeugbeklebung von Firmenwagen
- Broschüren, Print-Anzeigen und Plakate
Für digitale Werbeträger, z. B. für:
- digitale Briefvorlagen, z. B. in Microsoft Word, und Präsentationsvorlagen z. B. in PowerPoint
- E-Mail-Footer
- PDF-Broschüren und Online-Anzeigen
- Website
Insbesondere die Gestaltung einer eigenen Website kann mit hohem Aufwand verbunden sein. Zudem gilt es, den Online-Auftritt stets auf technisch aktuellem Stand zu halten, um die Benutzererwartungen zu erfüllen.
Entscheidet der Rechtsanwalt sich für ein anwalt.de-Profil als zentrale Stelle seines Online-Auftritts, kann er auf eine zusätzliche, selbst betriebene Website verzichten. Das anwalt.de-Profil zeichnet sich nicht nur durch eine sehr gute Auffindbarkeit im Netz aus. Es ist auch optisch attraktiv gestaltet und technisch jederzeit State of the Art.
Sprachliches Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Language
Eine bewusste Sprachwahl einer Kanzlei vermag deren Kanzleimarketing erheblich zu prägen. In der sogenannten Corporate Language wird festgelegt, welchen Regeln die Sprachwelt folgt: Welche Begriffe werden verwendet, welche stets vermieden? Ist die Sprache gehoben oder eher umgangssprachlich gehalten?
Der charakteristische Tonfall der Kanzlei geht den Ratsuchenden ins Ohr. Er verleiht deren werblichen Texten – wie z. B. den Rechtstipps auf anwalt.de – nicht nur Wiedererkennungswert. Zugleich ruft er bei den Ratsuchenden unterbewusst auch ein Bild von der Persönlichkeit der Kanzlei hervor.
Der Kanzleiname
Jedes eingetragene Unternehmen firmiert unter einem spezifischen Namen. Für einzelne niedergelassene Anwälte hat sich als Name des Büros das schlichte Schema „Rechtsanwalt Max Mustermann“ bewährt.
Analog kann bei mehrköpfigen Kanzleien die einfache Aufzählung der Partner nach dem Muster „Nachname 1, Nachname 2 & Nachname 3“ eine sinnvolle Entscheidung sein.
Bei einer Partnerschaftsgesellschaft sind die Vorgaben aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) sowie der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu beachten.
Setzt sich das Anwaltsbüro aus zahlreichen Partnern zusammen, sodass der Kanzleiname entsprechend Länge bekäme, oder ergeben die Nachnamen nicht das gewünschte harmonische Klangbild, empfiehlt sich ein anderer Kanzleiname.
Dieser kann beispielsweise die Spezialisierung der Kanzlei aufgreifen, wie etwa „FMR Fachanwälte für Musterrecht“. Ebenso möglich ist es, ein völlig neues Kunstwort zu kreieren.
Der Anwalt bzw. die Kanzlei sollte bei der Namensfindung darauf achten, dass der Kanzleiname ein rein beschreibender ist. Werbebotschaften oder Übertreibungen sind unzulässig, wie etwa die Werbung mit einer nicht nachweisbaren Spezialisten- oder Experteneigenschaft.
Weitere Informationen zu rechtssicherer Werbung für Anwälte liefert ein eigener Beitrag auf anwalt.de.
Besteht keine gemeinschaftliche Berufsausübung, muss solch ein Eindruck aus berufsrechtlichen Gründen vermieden werden. Eine Bürogemeinschaft oder eine Kooperation unternehmerisch eigenständiger Berufsträger darf deshalb keine einheitliche Kurzbezeichnung verwenden. Auch die lose Kooperation mehrerer Kanzleien darf nicht als Kanzlei firmieren.
Der Kanzlei-Slogan
Durch einen eigenen Slogan kann die Kanzlei ihr Motto ausdrücken. Ein gut gewählter Slogan spiegelt die Philosophie der Kanzlei wider; er gibt dem Ratsuchenden einen Ausblick darauf, wie der Anwalt ihn unterstützen wird.
Bei der Findung eines passenden Kanzleislogans bietet sich als Inspirationsquelle das Feedback aus bisherigen Rezensionen auf anwalt.de. Dieses zeigt, welche Vorzüge der Kanzlei von der Klientel besonders wertgeschätzt werden.
Der Kanzlei-Slogan sollte kurz, prägnant und aussagekräftig sein. Plattitüden hingegen gilt es zu vermeiden. Auch Wortspiele, die zu gekünstelt klingen, oder Anglizismen, die eine Sprachbarriere darstellen könnten, sind nicht empfehlenswert.
Für Kanzleinamen gibt es außerdem ein Sachlichkeitsgebot: Sie dürfen nicht marktschreierisch gestaltet sein oder Übertreibungen beinhalten.
Als Faustregel gilt: Einen eigenen Kanzlei-Slogan zu besitzen, ist optimal, jedoch kein Muss. Lässt sich kein passender Slogan finden, von dem der Anwalt bzw. die Kanzlei vollständig überzeugt ist, sind Kanzleiname und -logo Alleinstellungsmerkmal genug.
Agierendes Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Corporate Behaviour
In welchem Stil agiert der Anwalt bzw. die Kanzlei im Umgang mit Ratsuchenden? Das sogenannte Corporate Behaviour definiert die Verhaltensrichtlinien im Kanzleimarketing.
Als Dienstleister sollten Rechtsanwälte dabei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden legen. Potenzielle Mandanten suchen in der Regel nach rechtlicher Beratung auf Augenhöhe. Sie legen Wert auf Dialogmöglichkeiten, wobei sie selbst und ihr Anliegen ebenso gehört werden wie ihnen fundierte Ratschläge unterbreitet werden.
Die Wahl des Werbeumfelds
Wo, sprich auf welchen Plattformen eine Kanzlei mit Ratsuchenden in Kontakt tritt, prägt ihr Erscheinungsbild erheblich. Das Werbeumfeld muss seriös sein. Zugleich ist nur ein Kanzleimarketing auf solchen Plattformen zielführend, die von potenziellen Mandanten intensiv frequentiert werden.
Mit einer Onlinepräsenz signalisieren Anwälte bzw. Kanzleien zeitgemäße Professionalität. Außerdem treten sie damit dort auf, wo ein Großteil der Ratsuchenden recherchiert: im Internet. Wir haben in einer exklusiven Umfrage für Sie herausgefunden, welche die populärsten Anlaufstellen für Ratsuchende sind.
Eigene Website
Der Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei kann sich auf einer eigenen Homepage präsentieren. Entsprechende Baukästen für Unternehmensseiten gibt es von verschiedenen Anbietern. Für den Betrieb der Website wird vom Anbieter in der Regel eine monatliche Fixpauschale erhoben, in der zugleich die Nutzung des Servers enthalten ist.
Die Gestaltung und Pflege der Website sind mit einem gewissen Aufwand verbunden. Darüber hinaus gilt es, kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung (SEO) zu betreiben, um in den Trefferlisten auf guter Position angezeigt zu werden.
Profil auf Anwaltsplattform
Die Präsenz auf einer Anwaltsplattform stellt eine hocheffiziente Alternative zum Betrieb einer eigenen Website dar. Zahlreiche Ratsuchende recherchieren dort gezielt, wenn sie ein konkretes Anliegen haben. Außerdem beinhalten die Profile auf Anwaltsplattformen zugleich eine Suchmaschinenoptimierung (SEO).
4,2 Millionen Seitenaufrufe verzeichnet anwalt.de, Deutschlands große Anwaltsplattform, jeden Monat. Das anwalt.de-Profil funktioniert wie eine digitale Visitenkarte und ist passgenau für die Darstellung der Rechtsanwaltstätigkeit zugeschnitten. Es liefert die wichtigsten Informationen zum Anwalt bzw. zu der Kanzlei – mit direkter Kontaktmöglichkeit für den Ratsuchenden. Des Weiteren ranken anwalt.de-Profile in den Suchmaschinen sehr weit oben. Anwälte mit einem Profil der Produktstufe Gold können sich und ihre Expertise in einem Profilvideo präsentieren und Ratsuchenden zusätzlich Rechtsprodukte zum Pauschalpreis anbieten.
Weiterführende Informationen zur Mandantengewinnung mit dem anwalt.de-Profil liefert ein eigener Beitrag auf anwalt.de.
Social Media
Ein Auftritt in den sozialen Medien kann ein Profil auf einer Anwaltsplattform nicht ersetzen, jedoch sehr gut ergänzen.
Auf Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter) ist das Gros der Nutzer privat unterwegs. Legerer gehaltene Inhalte sind hier gut aufgehoben. XING und LinkedIn werden im Gegensatz dazu meist im beruflichen Kontext besucht. Entsprechend sollten Form und Tonfall Ihrer Beiträge dort auch im Business-Stil gehalten sein.
Tipps, wie sich das Anwaltsprofil und geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts wirkungsstark verbinden lassen, liefert ein eigener Beitrag zum Thema auf anwalt.de.
Die Publikation von Rechtstipps
Durch das Verfassen und Veröffentlichen von Rechtstipps positionieren sich Anwälte als Experten ihres Fachgebiets.
Rechtstipps wappnen Verbraucher und Unternehmer für die juristischen Fallen des Alltags. Dabei greifen die Beiträge aktuelle Rechtsfragen auf. Oder aber sie behandeln juristische Fallstricke, die dauerhafte Relevanz besitzen.
Rechtstipps lassen sich effizient dazu nutzen, die Aufmerksamkeit potenzieller Mandanten zu gewinnen und diese durch Fachwissen zu überzeugen. Wie Sie Rechtstipps und Bewertungen erfolgreich für Ihr Referenzmarketing nutzen, erfahren Sie in einem weiteren Beitrag.
anwalt.de ist eine der größten und reichweitenstärksten Plattformen für das Veröffentlichen von Rechtstipps in deutscher Sprache. Die Inhalte auf anwalt.de werden jeden Monat 4,2 Millionen mal aufgerufen.
Über 100.000 Beiträge wurden auf anwalt.de bereits publiziert. Die Funktion, auf Deutschlands großer Anwaltsplattform Rechtstipps herauszugeben, steht Anwälten mit einem Profil der Stufe Silber oder Gold zur Verfügung. Nutzen Sie exklusiv in der Produktstufe Gold KI-Unterstützung zum Verfassen Ihrer Rechtstipps.
Weitere Informationen, wie Sie erfolgreich Rechtstipps als Anwalt publizieren, bietet ein Ratgeber zum Thema auf anwalt.de.
Tipps, wie das Verfassen von Rechtstipps leicht von der Hand geht, liefert ein eigener Beitrag auf anwalt.de.
Die Teilnahme an einem Bewertungssystem
Indem Anwälte und Kanzleien sich online bewerten lassen, zeigen sie Transparenz. Zugleich signalisieren sie, dass ihnen die Zufriedenheit der Mandanten wichtig ist.
Rezensionen stärken die Kanzleireputation nachhaltig. anwalt.de-Profile mit Empfehlungen generieren bis zu dreimal mehr Anfragen von Ratsuchenden.
Durch Bewertungen und deren Beantwortung entsteht ein offener Dialog, der die Wertschätzung des einzelnen Mandanten unterstreicht.
Die optionale Teilnahme am Bewertungssystem steht Anwälten mit Profilen ab der Produktstufe Silber zur Verfügung. Weiterführende Informationen, wie Sie Ihre Reputation mit Onlinebewertungen steigern, liefert ein eigener Ratgeber auf anwalt.de.
(FPR, LES; ZGRA)
Häufige Fragen und Antworten zum Kanzleimarketing für Anwälte
Wie profitieren Anwälte von Kanzleimarketing?
Kanzleimarketing setzt sich zum Ziel, für einen Anwalt oder eine Kanzlei den optimalen Außenauftritt zu kreieren. So sollen Authentizität, Hochwertigkeit und Einheitlichkeit vermittelt werden, um Ratsuchende von der Kanzlei zu überzeugen. Dafür werden passende Konzepte für Corporate Identity, Sprache, Design und Corporate Behaviour entwickelt und umgesetzt.
Wie funktioniert Kanzleimarketing ohne teure Agentur?
Wer für Marketingmaßnahmen eine Agentur beschäftigt, kann nach sorgfältiger Auswahl des Dienstleisters und einem korrekten Briefing zwar eigene Bearbeitungszeit sparen, muss aber langfristig meist mit deutlich höheren Kosten rechnen. Vor allem für einzelne Anwälte und kleinere Kanzleien ist es daher oft zielführender, sich selbst um das Marketing zu kümmern. Außerdem kennen Anwälte ihre Kanzlei am besten und wissen selbst, welche Außenwahrnehmung sie erzeugen wollen. Der obige Ratgeber liefert zudem konkrete Anleitungen und Tipps, die das Kanzleimarketing für Anwälte erleichtern.
Warum ist Onlinemarketing für Rechtsanwaltskanzleien wichtig?
Mandanten werden schon lange nicht mehr nur durch Mundpropaganda auf Kanzleien und Anwälte aufmerksam. Häufig geschieht dies heute stattdessen online. Um zeitgemäßes Marketing zu betreiben, sollten die Mandanten deshalb auch online auf die Kanzlei aufmerksam gemacht und von ihr überzeugt werden. Dafür sind Onlinemarketingmaßnahmen nötig: Sie verhelfen Kanzleien zu einem starken Außenauftritt im Internet.
Was bedeutet Corporate Identity für Kanzleimarketing?
Um mithilfe von Marketing-Maßnahmen einen starken Außenauftritt zu erschaffen, ist es wichtig festzulegen, wie dieser aussehen soll. Die Corporate Identity bestimmt, wie sich die Kanzlei nach außen hin präsentiert. Sie gibt also vor, wofür die Kanzlei steht und was sie vermitteln will. Erst nach Bewusstmachen und Festlegen dieses Konzepts kann der Außenauftritt dementsprechend umgesetzt werden. Folgende Bereiche sind gängige Bestandteile der Corporate Identity:
Corporate Design
Corporate Communication
Corporate Behaviour
Corporate Culture
Was bedeutet Corporate Behaviour?
Als Corporate Behaviour werden die Verhaltensregeln der Kanzlei für den Außenauftritt festgelegt: Wie mit Ratsuchenden umgegangen wird, auf welchen Plattformen die Kanzlei den Kontakt zu diesen pflegt, ob Rechtstipps für Ratsuchende veröffentlicht werden – all diese Entscheidungen formen zusammen das Corporate Behaviour. Folgende Aspekte fließen wesentlich in das Corporate Behaviour ein:
Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Wettbewerbern
Führungsstil
Umgang
Motivationsanreize
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