Kapitalanlagebetrug im Internet und am Telefon

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In Zeiten niedrigster Zinsen ist die Verlockung anscheinend groß, sich auf unseriöse Anlageberatungen am Telefon und im Internet einzulassen und Geld zu investieren. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden geht davon aus, dass jährlich über 15 Mrd. Euro auf diesem Wege betrügerisch verloren gehen. Es ist deshalb höchste Vorsicht geboten, wenn anscheinend lukrative Angebote im Internet oder per Telefon gemacht werden. 

Wenn Sie das Gefühl haben, dass irgendwas nicht stimmt, aber noch Kontakt mit der Verkäuferseite haben, so empfiehlt es sich noch, in dieser Phase einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und vielleicht noch zu retten, was zu retten ist. Ist erst einmal der Kontakt zur Verkäuferseite abgerissen, so wird es ungleich schwieriger, erfolgreich verloren gegangene Gelder zurückzuholen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät seit über 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger, die von derlei betrügerischen Machenschaften in der Anlageberatung betroffen sind. 

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt grundsätzlich Angeboten am Telefon und im Internet nicht zu trauen und vor einer Kapitalanlage-Entscheidung fachkundigen Rat einzuholen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller führt solche fachkundigen Prüfungen durch und gibt gerne eine Zweitmeinung ab, bevor Sie eine Kapitalanlage kaufen. Dies kann Anleger vor großen Schäden bewahren. In diesen Fällen, in denen das Geld bereits verlorengegangen ist, berät und vertritt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller die geschädigten Anleger gerne. Verloren gegangenes Geld kann gegebenenfalls zurückgeholt werden. Dies erfordert neben der Erfahrung des Rechtsanwalts Cäsar-Preller auch Geduld. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller prüft auch gerne, ob eine vorhandene Rechtschutzversicherung die Deckung für die Anwaltskosten übernimmt.

Auf jeden Fall rät Herr Cäsar-Preller, das verlorengegangene Geld nicht einfach abzuschreiben, sondern sich zur Wehr zu setzen. 

Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres Falles zur Verfügung. Dies kann persönlich, genauso wie telefonisch erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter unserer deutschlandweiten Rufnummer.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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