Karlsruhe setzt Meilenstein: Erweiterte Rechte für leibliche Väter in Sorgerechtsfragen

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Mit dem Urteil vom 09. April 2024 (1 BvR 2017/21) hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Änderung im Bereich der Vaterschaftsanfechtung herbeigeführt, die die Position leiblicher Väter erheblich stärkt. In diesem historischen Urteil stellt das Gericht klar, dass das Elterngrundrecht, verankert in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), auch für leibliche Väter gilt und dass die bisherige gesetzliche Regelung in § 1600 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht.

Dieser Fall, betreffend einen leiblichen Vater aus Sachsen-Anhalt, hat das Bundesverfassungsgericht dazu veranlasst, die bestehende Gesetzeslage und Rechtsprechung zu hinterfragen. Nachdem das Oberlandesgericht Naumburg die Vaterschaftsanfechtung abgelehnt hatte, aufgrund einer bestehenden sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater, hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass leibliche Väter im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Träger des Elterngrundrechts sind und daher ein effektives Verfahren zur Verfügung stehen muss, das es ihnen ermöglicht, rechtlicher Vater ihres Kindes zu werden.

Das Urteil betont die Notwendigkeit einer Ausgestaltung des Elterngrundrechts durch den Gesetzgeber und eröffnet die Möglichkeit, dass leibliche Väter neben der Mutter und dem rechtlichen Vater rechtliche Elternschaft übernehmen können. Sollte der Gesetzgeber an der Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile festhalten, ist es erforderlich, leiblichen Vätern ein Verfahren zu bieten, das die Berücksichtigung ihrer bisherigen Bemühungen um die rechtliche Vaterschaft sowie etwaige bestehende oder frühere sozial-familiäre Beziehungen zum Kind ermöglicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Regelungen bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, in Kraft bleiben. Betroffene Väter können die Aussetzung bereits eingeleiteter Anfechtungsverfahren bis zur Neuregelung beantragen.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts öffnet neue Türen für leibliche Väter, die um die rechtliche Vaterschaft ihrer Kinder kämpfen, und unterstreicht die Wichtigkeit einer umfassenden Reform des Familienrechts. Wenn Sie glauben, dass Ihr Fall aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen neu bewertet werden sollte, stehe ich bereit, Sie zu unterstützen. Kontaktieren Sie mich, um zu besprechen, wie wir Ihren Fall aufrollen und Sie auf Ihrem Weg zur Anerkennung als rechtlicher Vater Ihres Kindes unterstützen können. Gemeinsam können wir prüfen, ob und wie das neue Urteil in Ihrem speziellen Fall angewendet werden kann.


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