Kassenmanipulation als gewerbsmäßiger Betrug

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In den letzten Monaten sind verstärkt Kassenmanipulationen im gewerbsmäßigen Rahmen aufgetaucht: So werden die Beamten der Steuerfahndung wegen Kassenmanipulationen und Schummelsoftware bei elektronischen Kassen wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Manipulation von Software zu Apotheken, Gaststätten, Eisdielen, Autowerkstätten gerufen.

Nicht nur in der Hotelindustrie und bei Gastwirten, sondern in nahezu allen Bereichen, in denen der unbare Zahlungsverkehr die Regel ist, gibt es softwarebasierte, computergesteuerte Registrierkassen. Diese sind teilweise immer online und auch über Bluetooth ansteuerbar. Sie sollen dem Händler wie auch dem Kunden den Zahlungsverkehr erleichtern.

Insbesondere aber erleichtern diese digitalen Registrierkassen dem Finanzamt die Überwachung und Überprüfung der Kassenführung.

Es bedarf nur eines Tastendrucks, und schon stehen sämtliche Daten bereit und versetzen den Unternehmer – aber eben auch die Finanzbehörden – jederzeit und von jedem Ort aus in die Lage, aktuell über seine Umsatzzahlen informiert zu sein. Diese Kassensysteme sind durch gezielte Kassenmanipulation besonders anfällig.

Insbesondere durch die Gefahr von Trojanern, Phishing und Pharming sind der Manipulation von außen Tür und Tor geöffnet.

Selten kommt auch der Unternehmer selbst auf den Gedanken, das Angebot ominöser Anbieter von Manipulationssoftware anzunehmen, die Einnahmen teilweise am Fiskus vorbei zu erklären.

Für den Hotelier und Gastronom, für den Händler und Apotheker, für jeden, der sich der Kassensoftware bedient, steht zweifelsfrei fest:

Kassenmanipulation ist Steuerhinterziehung und wird mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz muss aber auch der verantwortliche Geschäftsführer des Software-Hauses mit einer Strafe rechnen.

So musste der Softwareanbieter in einem speziellen Fall einer Software, deren Name hier nicht genannt wird, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestraft werden. Er haftete für die hinterzogenen Steuern des eigentlichen Steuerhinterziehers.

Die Kassenmanipulation führt also zur Steuerhinterziehung und sollte nicht vorgenommen werden. Die Finanzbehörden sind mittlerweile über die Möglichkeiten der Kassenmanipulation informiert.

Wichtig ist, dass eine Kasse nur dann den neuen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, wenn jede Änderung an den Daten dokumentiert bzw. protokolliert wird. Registrierkassen, die diese Voraussetzungen und die Archivierung der Daten für 10 Jahren nicht erfüllen, sind umgehend aufzurüsten.

Lassen Sie sich als betroffener Gastwirt, Apotheker, Arzt, Händler oder Hotelier professionell beraten und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner verfügen über ein breites Wissen im Bereich der Verteidigung bei Kassenmanipulationen und dem damit einhergehenden Betrug und der Steuerhinterziehung. Sie vertreten ihre Mandanten bundesweit.


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