Kauf von Feuerwerk – Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

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Zwar ist Silvester vorbei, Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz beschäftigen dennoch zurzeit viele Strafverteidiger. Auch außerhalb von Silvester wird gerne geböllert.

Hintergrund dieser Verfahren sind in der Regel Käufe bei Anbietern wie pyrofans.eu. In der Folge kann es zu Hausdurchsuchungen kommen. In weniger dramatischen Fällen erfolgt lediglich eine Vorladung durch den Zoll beziehungsweise die Übersendung eines Anhörungsbogens.

Wer Feuerwerkskörper (Polenböller) bei Anbietern wie pyrofans.eu bestellt, macht sich mit großer Wahrscheinlichkeit wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Nach Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper eingeführt werden, die entweder mit dem CE-Siegel oder dem Prüfsiegel „BAM“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung versehen sind. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne diese Prüfsiegel ist verboten und strafbar. Bei vielen Feuerwerkskörpern, die im Internet bestellt werden können, sind diese Zulassungen nicht vorhanden.

Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Feuerwerkskörpern vorgeladen werden, so sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr und wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht.

Häufig lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Es bestehen verschiedene Verteidigungsansätze. Möglicherweise kann Ihnen nicht nachgewiesen werden, dass Sie eine Bestellung getätigt haben. Vielleicht ist auch nicht nachweisbar, dass Sie eine Sendung tatsächlich erhalten haben.

Mit einer unbedachten Aussage bei der Polizei können Sie sich jedenfalls schaden. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was bisher ermittelt wurde. Unterdrücken Sie den Impuls, alles erklären zu wollen, und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. 


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