Steuerhinterziehung bei Kauf von E-Zigaretten-Liquid?

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Seit Februar 2023 wird auf die Flüssigkeiten für E-Zigaretten 16 Cent/ml Tabaksteuer erhoben: Damit ist das Dampfen schlagartig um einiges teurer geworden, und folgerichtig boomt der Schwarzmarkt. Händler versuchen nun – vor allem online – die Steuer entweder zu umgehen indem sie die Liquids als „ätherische Öle“ oder „Lebensmittelaromen“ deklarieren, oder aber indem sie ganz offen ihre Ware weiterhin zu den alten Preisen feilbieten.

Das Perfide an der letzteren Strategie ist, dass es für Käufer zunächst nicht ersichtlich ist, dass die dort angebotenen E-Zigaretten-Liquids unversteuert sind. Sie sehen lediglich einen unschlagbaren Preis, und greifen zu. Erst bei Lieferung merken sie gegebenenfalls, dass die für Tabakprodukte typische Steuerbanderole fehlt.

Doch nun ist es zu spät; Wenn die Zollbehörden eine Bestellung abfangen, oder über die Aushebung eines illegalen Händlers Zugriff auf Kundendaten erhalten, droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung!


In diesem Rechtstipp erklären wir:

  • Wann man sich wegen Steuerhinterziehung schuldig macht

  • Welche Strafen drohen

  • Wie man sich als Käufer von unversteuertem E-Zigaretten-Liquid verhalten sollte

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Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung schuldig?


Steuerhinterziehung begeht man gemäß § 370 AO, wenn man gegenüber den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht, die Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Diesen Tatbestand können im vorliegenden Falle der Tabaksteuer natürlich sowohl Käufer als auch Verkäufer erfüllen. Entscheidend für die strafrechtliche Einstufung der Tat ist allerdings der Tatvorsatz:

Der Käufer, der im guten Glauben ein Produkt kauft, über dessen niedrigen Preis er sich freut, tut dies vielleicht zunächst völlig unschuldig, während beim Händler, der einen Artikel ohne Steuerzeichen verkauft, sofort von Vorsatz ausgegangen wird. Auch, wenn dieser beteuert, sich über seine Steuerpflicht nicht im Klaren gewesen zu sein.

Wenn nun eine solche Bestellung (die womöglich aus dem Ausland eingeführt wird, und dabei in der Zollkontrolle landet) nie den Käufer erreicht, erfährt dieser erst durch das Eintrudeln einer Strafanzeige davon, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat.


Welche Strafen drohen?


Laut § 370 AO sind für Steuerhinterziehung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen. Bei besonders schweren Fällen, beispielsweise gewerblichem Handel mit unversteuerten Tabakprodukten, kommen auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren in Betracht.

Die konkrete Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und liegt im Ermessen des Gerichtes. Freiheitsstrafen sind erfahrungsgemäß eher selten, und werden häufig zur Bewährung ausgesetzt.

Wenn dem Gericht allerdings glaubhaft gemacht werden kann, dass kein Tatvorsatz vorliegt, etwa weil der Beschuldigte in gutem Glauben unwissentlich ein unversteuertes Produkt bestellt hat, hat dieser lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Hinzu kommen natürlich die nachzuzahlenden Steuern plus Säumniszuschläge. Der Händler verliert in aller Regel seine Lizenzen.

Das unversteuerte Produkt wird übrigens eingezogen und vernichtet.


Wie sollte man sich als Käufer von unversteuertem E-Zigaretten-Liquid verhalten?


Es gibt hier zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben selbst gemerkt, dass Sie ein unversteuertes Produkt gekauft haben, oder die Behörden waren schneller.

In ersterem Fall kommen Sie komplett ohne Scherereien davon, wenn Sie die Ware zur Polizei bringen (und zwar ALLES!), den Fall im Rahmen einer sogenannten „Selbstanzeige“ melden, und die Steuer vollständig nachzahlen. Dann ist die Sache erledigt.

Wenn in Ihrem Fall bereits Ermittlungen laufen, bringt Ihnen eine Selbstanzeige allerdings nichts mehr. Dann ist es wesentlich ratsamer, Ihr Schweigerecht zu nutzen, und einen Anwalt einzuschalten, der dann basierend auf der Aktenlage versuchen kann, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken, oder aber durchzusetzen, dass die Sache als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat behandelt wird.


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