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Kaufrausch am „Black Friday“ – wann ist keine Rückgabe möglich?

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Kaufrausch am „Black Friday“ – wann ist keine Rückgabe möglich?

Kaufrausch am „Black Friday“ – wann ist keine Rückgabe möglich?

  • „Black Friday“ gilt als der Start in die Weihnachtseinkaufssaison.
  • Seinen Ursprung hat der Black Friday in den USA. Dort findet er stets am Freitag nach dem amerikanischen Erntedankfest Thanksgiving statt.
  • Auch in Deutschland profitieren Verbraucher in Einzelhandelsgeschäften und in Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Onlineshops von speziellen Aktionen, Rabatten und Sonderangeboten.
  • Kunden haben in der Regel ein Widerrufsrecht, wenn sie Waren oder Dienstleistungen online, telefonisch, per Fax oder per Brief bestellen.
  • Jedoch gibt es eine Reihe von Ausnahmen an Waren bzw. Dienstleistungen, bei deren Bestellung das gesetzliche Widerrufsrecht nicht besteht. Welche das sind, ist in § 312g Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert. 

Verbraucher haben ein grundsätzliches Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher beim Abschluss von sogenannten Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – beispielsweise an der Haustür mit einem Vertreter – ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Frist für den Widerruf beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Fernabsatzverträge sind im Allgemeinen Verträge, die über Fernkommunikationsmittel – das heißt, im Internet, per Telefon, Telefax oder im Rahmen einer Katalogbestellung – zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden. 

Für den Widerruf eines Vertrags muss der Käufer den Verkäufer darüber explizit informieren. Ein bloßes Zurücksenden der Ware ist nicht ausreichend. Der Widerruf kann entweder mündlich oder schriftlich, also per E-Mail, Fax oder per Einschreiben erfolgen. Letzteres wird Verbrauchern empfohlen. Ein Widerrufsgrund muss nicht genannt werden.

Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, gilt das Widerrufsrecht so lange, bis die Belehrung nachgeholt wird. Erst dann beginnen die 14 Tage zu laufen.

Gesetzliches Widerrufsrecht kennt auch Ausnahmen

Mittels des Widerrufsrechts kann in der Regel jeder Kauf rückgängig gemacht werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen und Waren, bei deren Bestellung das gesetzliche Widerrufsrecht nicht greift. Diese sind in § 312g Abs. 2 BGB geregelt.

So besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Wunsch des Verbrauchers für seine persönlichen Bedürfnisse angefertigt werden und nicht vorgefertigt sind. Das sind zum Beispiel Maßanfertigungen für Vorhänge oder Bekleidung. 

Dasselbe gilt bei schnell verderblichen Produkten oder Waren mit kurzem Verfallsdatum, wie beispielsweise Obst und Gemüse sowie Schnittblumen. Bei versiegelten Gesundheits- oder Hygieneartikeln besteht ebenso kein Widerrufsrecht, falls ihre Versiegelung bereits geöffnet wurde. Beispiele hierfür sind unter anderem Arzneimittel und Kosmetikartikel.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ebenfalls beim Kauf von Computersoftware, Ton- oder Videoaufnahmen in einer versiegelten Packung, wenn der Käufer die Versiegelung nach der Lieferung aufbricht. Dazu zählen beispielsweise Computerspiele, Musik-CDs oder DVDs.

Des Weiteren besteht unter anderem kein gesetzliches Widerrufsrecht bei

  • Strom- und Gaslieferungen.
  • Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten – davon ausgenommen sind Abonnement-Verträge.
  • Waren und Dienstleistungen mit Preisschwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können und die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Dies bezieht sich beispielsweise auf spekulative Geschäfte wie den Kauf von Edelmetallen, Wertpapieren oder auch Devisen.
  • Verträgen über Beherbergungen, Warenbeförderungen, Kraftfahrzeugvermietungen sowie Speisen- und Getränkelieferungen.

Goldene Kaufregel – nicht nur am Black Friday

Auch wenn das gesetzliche Widerrufsrecht in einigen Fällen ausgeschlossen ist, kann eine Warenrückgabe dennoch möglich sein. Grund hierfür ist: Viele Onlinehändler räumen ihren Kunden freiwillig großzügige Rückgabeoptionen ein. 

Gerade in der Weihnachtssaison werben viele Händler mit einer Rückgabemöglichkeit bis Ende Januar des kommenden Jahres, wenn das entsprechende Weihnachtsgeschenk den Geschmack des Beschenkten nicht getroffen hat. 

Egal, ob im Ladengeschäft oder im Onlineshop – es gilt auch am Black Friday die goldene Regel: Erst den Einkauf genau prüfen, dann kaufen.

(KKA/FMA)

Foto(s): ©Adobe Stock/Vadim Pastuh

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