Verbraucherrechte bei der Black-Friday-Schnäppchenjagd

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Verbraucherrechte gelten auch bei Black-Friday-Angeboten.

Viele Verbraucher gehen morgen auf Schnäppchenjagd, denn es ist Black Friday. Händler verkaufen dann viele Waren zu günstigen Preisen und geben teilweise hohe Rabatte. Ursprünglich stammt der Black Friday aus den USA. Das ist traditionell der Freitag nach Thanksgiving, ein Feiertag in Amerika. Der Black Friday ist der Startschuss für die Saison der Weihnachtseinkäufe. Wichtig ist, dass sich Verbraucher nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen. Schließlich tummeln sich unter den Angeboten auch schwarze Schafe.



Verbraucher aufgepasst: Das sind die Tricks der Händler beim Black-Friday

Händler gewähren vermeintlich an Black Friday hohe Rabatte für Verbraucher. Dabei betonen sie, wie viel der Verkaufspreis unter der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) liegt. Das ist jedoch eine Irreführung, da auch das übrige Jahr die Preise meist unter der UVP liegen. Hier lohnt sich zum Beispiel ein Vergleich bei einem Vergleichsportal.


Gerne nutzen gerade Online-Händler auch einen Countdown, der die Zeit, in der das Angebot zur Verfügung steht, bis zum Ablauf herunterzählt. Damit ist der Verbraucher im Zugzwang und gerät unter Druck. Ziel der Händler ist es, dass Verbraucher schnell und damit unüberlegt zugreifen. Doch ist das rechtlich zulässig? Ja, solange der Countdown nach Ablauf nicht wieder von Neuem beginnt (Landgericht Bochum, Urt. v. 10.9.2015, Az. 14 O 55/15). Beispielsweise nutzt die Shopping-App Temu solch einen fragwürdigen Countdown.



Welches Rückgaberecht haben Verbraucher bei Black-Friday-Schnäppchen?

Kauft ein Verbraucher Produkte bei einem Onlinehändler? Dann gilt ein Rückgaberecht von vierzehn Tagen. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, innerhalb dieser Widerrufsfrist die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Wichtig ist allerdings, dass der Verbraucher den Widerruf dem Händler direkt, zum Beispiel per E-Mail, mitteilt. Es reicht nicht, die Ware kommentarlos zurückzuschicken.


Der Händler muss den Verbraucher außerdem über sein Widerrufsrecht belehren. Eine Widerrufs-Belehrung hängt der Online-Verkäufer in der Regel in der Bestätigungsmail an. Spätestens muss sie dem Verbraucher jedoch bei der Lieferung des Produkts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen.


Dieses gesetzliche Widerrufsrecht besteht jedoch nur bei Fernverträgen. Dazu zählen zum Beispiel Onlinekäufe. Beim Kauf der Produkte in einem Geschäft entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch besteht ebenfalls nicht bei mängelfreier Ware. Das fällt unter die Kulanz des Verkäufers.


Und was ist mit der Original-Verpackung? Viele Verbraucher gehen immer noch davon aus, dass sie Waren in der originalen Verpackung zurückgeben müssen. Händler haben jedoch kein Recht, eine Rücknahme zu verweigern, weil diese fehlt. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Ist die Original-Verpackung Teil der Ware? Dann ist sie für die Rückgabe zwingend erforderlich. Das ist zum Beispiel bei Sammlerstücken der Fall, wo die Verpackung eine Wertsteigerung darstellt.

Welche Rechte haben Verbraucher bei Mängeln ihres Black-Friday-Schnäppchens?

Auch wenn es sich um Schnäppchen handelt, hat der Händler einwandfreie Ware zu verkaufen. Denn es gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren bei neuen Produkten. Nur wenn der Händler die Ware aufgrund eines Mangels günstiger anbietet, entfällt die Gewährleistung für genau diesen Mangel.


Macht sich beim Produkt bereits nach kurzer Zeit ein Defekt bemerkbar? Dann hat der Verbraucher Ansprüche gemäß Sachmängelhaftung und somit die Wahl zwischen Reparatur und Neuware. Der Händler hat bei der Reparatur die Möglichkeit, die Ware insgesamt zweimal zu reparieren. Funktioniert das Produkt immer noch nicht einwandfrei? Dann hat der Verbraucher das Recht auf Rückerstattung des Geldes. Er braucht stattdessen keinen Warengutschein annehmen.


Für die Sachmängelhaftung muss zwar der Defekt bereits beim Kauf bestanden haben, dies wird allerdings in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf per Gesetz angenommen. Behauptet der Verbraucher nach diesem Jahr, der Mangel hätte schon beim Kauf bestanden, hat er selbst die Beweispflicht.



Wie lange muss das Black-Friday-Schnäppchen im Handel zur Verfügung stehen?

Gerne nutzen Händler Lockvogel-Angebote. Sie locken Verbraucher mit einem bestimmten Angebot. Der Verbraucher steht allerdings durchaus vor leeren Regalen, wenn er das Produkt kaufen will. Verbraucher- und Wettbewerbsschützer klagen gegen solche Vorgehensweisen der Händler auf Unterlassung oder mahnen die Händler ab. Ziel ist ein fairer Wettbewerb. Zum Beispiel muss eine Supermarktkette darauf hinweisen, dass ein Angebot möglicherweise bereits am ersten Tag vergriffen ist.



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