Kaufvertrag über ein Wohnmobil

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Lieferzeitvereinbarung


Der Kauf eines Wohnmobils ist für den einen Vertragspartner sein tägliches Geschäft – für den anderen stellt eine solche Anschaffung die Realisierung eines langen Traums dar. Es stehen also professionelle wirtschaftliche Belange hoch emotionalen Beweggründen gegenüber. Das führt oft dazu, dass ein Vertag zustandekommt, der Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, deren Wirkungen erst nach der Unterzeichnung dem Käufer bewusst werden. Daher empfehle ich, nicht vorschnell einen solchen Vertrag abzuschließen, als sich vielmehr schon im Vorfeld mit den Vertragsinhalten eingehend auseinander zu setzen, um im Nachhinein kein böses Erwachen zu erleben.


Warum ist als Erstes die vereinbarte Lieferzeit von wesentlicher Bedeutung?


In dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das konfigurierte Modell bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer vereinbarten Frist zu übergeben. Hält er diese Frist nicht ein, können Käuferansprüche entstehen, die gesondert geltend gemacht werden und bestimmte Formalien enthalten müssen. Die Vereinbarung der Lieferzeit spielt jedoch bei einem ganz anderen rechtlichen Problem eine maßgebliche Rolle: der Kaufpreisanpassung. 


Wesentlicher Unterschied ist, ob eine Lieferzeit bis zu vier Monaten oder eben darüber vereinbart worden ist. Gemeint ist damit die Vereinbarung selbst – also unabhängig von eventuellen Lieferverzögerungen. Bei vereinbarten Lieferzeiten innerhalb von vier Monaten ist eine Kaufpreisanpassung ausgeschlossen. Wird eine Lieferzeit über vier Monate vereinbart und finden sich im Vertrag einschließlich der vom Verkäufer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kaufpreisanpassungsklausel kann grundsätzlich der Kaufpreis unter bestimmten und engen Voraussetzungen angehoben werden. Ist eine derartige Erhöhung des Kaufpreises rechtmäßig – was im Einzelfall rechtlich geprüft werden muss – steht dem Käufer zwar ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Allerdings platzt damit gleichsam auch sein Traum vom Wohnmobil.


Da ein neues Wohnmobil einerseits einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellt und andererseits mit der Anschaffung auch emotionale Wünsche erfüllt werden sollen, rate ich an, sich nicht nur mit der Konfiguration des Wohnmobils zu befassen, sondern die Anschaffung auch auf einer ganz anderen Schiene vorzubereiten: Schließen Sie rechtzeitig (mindestens drei Monate vor Bestellung des Wohnmobils) eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ab, die auch Deckung bei Vertragsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Pkw/Wohnmobils enthält. Mit dem Angebot des Händlers, an das er grundsätzlich 10 Tage ab Zugang beim Kaufinteressenten gebunden ist, werden auch die Vertragsinhalte mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersandt. Überprüfen Sie nicht nur, ob auch alles Zubehör aufgenommen worden ist – selbst wenn das erst einmal subjektiv als das Wichtigste erscheint. Lassen Sie vielmehr den Vertrag rechtlich in Bezug auf mögliche „Gefahren“ für Sie überprüfen. Bei (Teil-) Finanzierung können auch Probleme mit der Bank entstehen, wenn das Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird, sofern es zu Lieferverzögerungen kommt. 


Schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen, damit der Traum vom eigenen Wohnmobil nicht zu einem Albtraum wird. 

Foto(s): Carsten Hnida

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