KBA Rückruf: Brandgefahr für Porsche Taycan und Audi E-TRON

  • 2 Minuten Lesezeit
  • Rückruf betrifft bestimmte Modelle von Porsche Taycan und Audi E-TRON
  • Brandgefahr kann innerhalb der ersten zwei Jahre Gewährleistungsrechte auslösen
  • Sofortiger Rücktritt ist nur unter engen Voraussetzungen möglich
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Das Kraftfahrtbundesamt hat öffentlich bekannt gegeben, dass für bestimmte Modelle des Porsche Taycan und des Audi E-TRON ein Rückruf aufgrund einer potenzieller Brandgefahr erfolgt. Diese Sicherheitswarnung betrifft zum einen die Tycan Modelle, die in den Produktionszeiträumen vom 18.09.2020 bis zum 22.06.2023 hergestellt wurden. Zum anderen sind ca. 1.500 AUDI E-TRON Modelle betroffen die zwischen 2018 und 2022 produziert worden sind.

Das Vorhandensein der Brandgefahr kann zu schwerwiegenden Risiken für die Fahrzeuginsassen sowie andere Verkehrsteilnehmer führen. Die betroffenen Autos entsprechen daher nicht den geltenden Vorschriften über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen. Während bei den Tycan Modellen ein möglicher Zelldefekt die Brandgefahr auslösen kann, sind bei den E-TRON Modellen Spannungsverluste einzelner Zellmodule der Hochvolt-Batterie ursächlich.

Rechte der betroffenen Fahrzeughalter

Sofern ein betroffenes Fahrzeug vor weniger als zwei Jahren übergeben wurde, können Betroffene Gewährleistungsrechte geltend machen. Sollte aufgrund der Risiken das Vertrauen in das Produkt vollständig verloren sein, kann nur über einen sofortigen Rücktritt ohne Fristsetzung die Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden. Dieser sofortige Rücktritt setzt voraus, dass die Teilnahme am Rückruf unzumutbar ist (§ 440 BGB) oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Von Buttlar Rechtsanwälte

Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit diesem Rückruf haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Von Buttlar Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei mit zehn Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Sie zeichnet sich durch eine hohe Mandantenzufriedenheit aus, die durch mehr als 600 erstklassige Bewertungen auf verschiedenen Portalen belegt ist.


Für betroffene Besitzer und Besitzerinnen der zurückgerufenen Fahrzeuge bieten wir folgende Leistungen an:

  • Kostenfreie Erstberatung über rechtliche Möglichkeiten gegenüber Händler und Hersteller
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kontaktformular
Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte, Allianz

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