KBA ruft den Mercedes Sprinter zurück – jetzt Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG durchsetzen

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Der Abgasskandal erfasst nun auch den Mercedes Sprinter: Auf verpflichtende Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) müssen in Deutschland über 260.000 Halter eines Sprinters – darunter auch etliche Wohnmobile - der Baujahre 2013 bis 2018 ihre Fahrzeuge in die Werkstatt bringen und ein Software-Update durchführen lassen. Bei den betroffenen Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, wie das KBA am 16. September 2021 in seiner Rückrufdatenbank veröffentlichte.

Bei Modellen des Sprinters mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 ist unter anderem eine unzulässige sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet worden. Es entstehen dadurch auf dem Prüfstand weniger Stickoxide, da der Motor hier stärker gekühlt wird, als im realen Betrieb auf der Straße.

Für Modelle des Mercedes Sprinter der Baujahre 2015 bis 2018 mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 erfolgte bereits im Oktober 2019 ein Rückruf des KBA. Obwohl Daimler die Pflichtrückrufe durchführte, ging der Fahrzeughersteller bis zuletzt noch davon aus, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Das KBA hat den Widerspruch der Daimler AG gegen die Rückruf-Bescheide jedoch nun zurückgewiesen und damit untermauert, dass es die Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält.

Die internen Rückrufcodes für die unter der Marke Mercedes-Benz LKW vertriebenen Modelle sind NC3M651R und NC3II6515R. Für die unter der Marke Mercedes-Benz hergestellten Modelle lautet der Rückruf-Code NC3I6515R.

Auch weitere Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Sprinter-Motoren sind betroffen, weshalb wir empfehlen Ihren Schadenersatzanspruch gegen Daimler schnellstmöglich geltend zu machen. 

Eine Entschädigung gibt es sowohl für private, als auch für gewerbliche Fahrzeugbesitzer.

Auch eine stetig anwachsende Zahl von Land- und sogar einiger Oberlandesgerichten haben inzwischen unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz Fahrzeugen festgestellt und die Daimler AG deshalb zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Unterstützung für diese Ansicht leistet auch der Europäischen Gerichtshof (EuGH), der mit Urteil vom 23.09.2021, Az. C-134/20, erneut deutlich gemacht hat, dass Thermofenster rechtswidrig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist, als auf dem Prüfstand. Dies verstößt gegen europäisches Recht und Ausnahme sind nur sehr begrenzt und zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Verbraucher haben nunmehr umso bessere Klage-Chancen:

„Nachdem nunmehr auch die Rechtsprechung bestätigt hat, dass die in zahlreichen Daimler-Modellen (wie u. a. dem Mercedes Sprinter) verbaute Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, haben betroffene Fahrzeughalter deshalb sehr gute Chancen auf Schadenersatz.“, so Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 4000 Dieselskandalfälle erfolgreich bearbeitet, teilweise auch als Kooperationsanwalt und/oder Terminsbevollmächtigter nahezu aller bundesweit im Dieselskandal erfolgreichen Rechtsanwaltskanzleien auf Verbraucherseite.

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich, sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere der Landgerichte in Franken und Bayern.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen im Abgasskandal eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir freuen uns auf Ihre baldige Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, M.Sc.

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Meyernberger Str. 9 b, 95447 Bayreuth

Tel.: 0921/7868085; Fax: 0921/7868081

E-Mail: cl@ra-dr-lorbach.de

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