Kein Geld vom Ex, wenn es einen neuen Mann in ihrem Leben gibt?

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Im Unterhaltsrecht gibt es eine Billigkeitsklausel. Kein Ehegatte soll Unterhalt zahlen müssen, wenn es aus verschiedenen Gründen, die gesetzlich festgelegt sind, unbillig erscheint.

Einer dieser Gründe ist, wenn die unterhaltsberechtigte Person eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft eingegangen ist. Denn wenn die geschiedene Ehefrau eine neue Ehe eingeht (geht natürlich auch umgekehrt bei Männern), erlischt nach dem Gesetz jeder Unterhaltsanspruch, allein der neue Ehegatte ist nun unterhaltsverpflichtet. Diesgilt auch bei einer sogenannten wilden Ehe, damit es nicht willkürlich in der Hand des nicht-ehelichen Paares liegt, ob der Ex-Gatte Unterhalt zahlen muss oder nicht.Die Verwirkung ist allerdings auch während einer langen Trennungszeit möglich, ohne dass das getrennt lebende Paar bereits geschieden ist.

Was ist  eine verfestigte Lebensgemeinschaft?

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Beschluss vom 22.06.2020 dargelegt, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen werden kann, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft nahelegen.

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht also nicht nur, wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Wird allerdings ein gemeinsamer Haushalt geführt, geht man in der Regel nach spätestens zwei bis drei Jahren davon aus, dass der Unterhalt gegen den Ex-Ehegatten verwirkt ist.

Wird kein gemeinsamer Haushalt geführt, und wird auch nicht gemeinsam gewirtschaftet, ist nach der Rechtsprechung eine verfestigte Beziehung dann erreicht sein, wenn die Partner seit fünf Jahren in der Öffentlichkeit, bei gemeinsamen Urlauben und der Freizeitgestaltung als Paar auftreten und Feiertage und Familienfeste zusammen mit Familienangehörigen verbringen.

Diese Fristen können allerdings auch unterschritten sein, wenn z.B. eine Verfestigung durch gemeinsame Investitionen wie ein gemeinsamer Kauf einer Immobilie deutlich wird oder gar ein gemeinsames Kind zur Welt kommt. Spätestens dann hat die eheähnliche Gemeinschaft die gleichen Folgen wie eine Heirat: Der Unterhalt entfällt. 

In Ausnahmefällen, wenn aus der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind und das Wohl der Kinder bei Wegfall des Unterhalts gefährdet ist, kann der Unterhalt auch reduziert oder befristet werden.

In dem vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall hatte die geschiedene kinderlose Ehefrau im Frühjahr 2018 eine freundschaftliche Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen, sie sind miteinander in Urlaub gefahren. Im Sommer 2019 sind die beiden zusammengezogen. Damit war bei der Entscheidung im Mai 2020 noch nicht das Kriterium einer verfestigten Lebensgemeinschaft erfüllt, da noch nicht einmal ein Jahr ein gemeinsamer Haushalt bestand. Der frühere Ehemann musste weiter Unterhalt zahlen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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