⚖️🏨 Kein Schadensersatz für Sturz auf Hotel-Treppe: Wichtige Entscheidung zu Verkehrssicherungspflichten 🚶‍♀️⚠️

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Landgericht Koblenz weist Klage nach Sturz im Hotel ab – Ein Fallbeispiel für Verkehrssicherungspflicht und Selbstschutz.

Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 31.08.2023 (Az. 3 O 294/22) entschieden, dass der Betreiber eines Hotels nicht für die Folgen eines Sturzes auf einer Hotel-Treppe haftet. Die Klägerin, eine Hotelgästin, die auf einer mit Teppichflicken belegten Holztreppe stürzte und sich dabei schwer verletzte, forderte 10.000 € Schmerzensgeld sowie 5.000 € Schadensersatz.

Das Gericht fand jedoch keine Verkehrssicherungspflichtverletzung seitens des Hotelbetreibers. Zwar ist der Betreiber eines Gefahrenbereichs grundsätzlich zur Absicherung verpflichtet, aber absolute Sicherheit ist nicht gefordert. Entscheidend war, dass die Treppe den Vorschriften der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz entsprach und einen festen und griffsicheren Handlauf auf einer Seite hatte.

Das Gericht betonte auch die Selbstschutzpflicht der Klägerin. Sie hätte sich selbst vor erkennbaren Gefahren schützen müssen. Da die Treppe ihr bereits bekannt war, hätte sie sich auf die Situation einstellen können. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Sturz nicht durch die Treppe oder die Teppichflicken verursacht wurde, sondern weil die Klägerin umgeknickt war und keinen Halt fand.

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung von Selbstschutz und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen in Hotels. Als Rechtsanwalt im Zivilrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und Ihre Ansprüche effektiv zu vertreten.


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